Aktuelles Thema: Was leistet der Mensch?

Am Ende heißt es im Arbeitszeugnis: „Hat stets zur vollen Zufriedenheit seine Aufgaben erfüllt.“ – oder so ähnlich. So werden Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitsrechtlich korrekt bewertet. Das reicht aber nicht, um im Alltag und regelmäßig die Mitarbeiterleistung zu bewerten. Vorgesetzte müssen sagen, was sie erwarten. Sie müssen Leistungen fair und nachvollziehbar begründen und mit einem qualifizierten Feedback helfen, dass es besser wird – oder so gut bleibt, wie es ist.

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