ArbeitszeugnisSchlussformel im Arbeitszeugnis richtig deuten

Was bedeutet die Schlussformel im Arbeitszeugnis? Welche Aussagen sind positiv und welche negativ zu werten? Und muss die Schlussformulierung im Arbeitszeugnis überhaupt enthalten sein? Tipps zur richtigen Deutung der Schlussformel – mit Beispielen und Erklärungen.

Schlussformeln im Arbeitszeugnis lauten häufig so:

„Herr Mayer arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“

Oder:

„Herr Mayer arbeitete zu unserer Zufriedenheit.“

Nur zwei Wörter – hinzugefügt oder weggelassen – können im Arbeitszeugnis den Unterschied in der Bewertung eines Mitarbeiters ausmachen. Das Arbeitszeugnis beeinflusst das berufliche Fortkommen von Mitarbeitenden erheblich. Entsprechend wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern um Formulierungen gerungen – auch vor Gericht.

Da in den vergangenen Jahren häufig einzelne Textpassagen von Arbeitszeugnissen durch Arbeitsgerichte vorgegeben wurden, verwenden die Unternehmen eine komprimierte und scheinbar unverfängliche Beurteilung im Schlusssatz. Aber: Wie deutet man die Schlussformel richtig?

Besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Schlussformel?

In den Abschlusssätzen bedankt sich der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit und spricht gute Wünsche für die Zukunft aus. Doch es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Dankes- und Schlussformel im Arbeitszeugnis.

Im Jahr 2012 bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass die Dankesformel und Worte des Bedauerns in Arbeitszeugnissen weiterhin als freiwillige Angabe des Arbeitgebers gelten (BAG 9 AZR 227/11).

Das Gericht meint, dass das Fehlen der Abschlussformel keine Auslassung im Sinne eines unzulässigen Geheimzeichens darstellt, die Formulierungssouveränität des Arbeitgebers habe weiterhin Gültigkeit.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei der Abschlussformel somit auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen. Da Schlussformulierungen nicht einklagbar sind, bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, ob und wie sehr er dem Mitarbeiter dankt, der das Unternehmen verlässt.

Fehlt die Abschlussformel komplett, kann das als Hinweis für ein schwerwiegendes persönliches Fehlverhalten oder für eine fristlose Kündigung gewertet werden.

Was beinhaltet eine Schlussformel?

Mit dem Arbeitszeugnis verabschiedet sich der Arbeitgeber vom Mitarbeiter. Das ist ähnlich wie im Privatleben, wenn der Gastgeber einer Party sich bei den Gästen verabschiedet. Der Gastgeber wird zunächst bedauern, dass sie auseinandergehen müssen.

Dann wird er sich bedanken, dass die Gäste gekommen sind und schließlich wird er ihnen die besten Wünsche für die Zukunft beziehungsweise für den Weg nach Hause mitgeben. Übersetzt in die Zeugnissprache hört sich das bei einem überdurchschnittlichen Mitarbeiter so an:

„Herr Mustermann verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sehr, ihn zu verlieren und danken für die stets gute Mitarbeit. Wir wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“

Hierbei handelt es sich um die Standardformulierung der Note 2. Im Einzelnen gibt es verschiedene Stellschrauben und Textbausteine, mit deren Hilfe Arbeitgeber eine deutliche Aussage über die Gesamtbewertung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters treffen können.

Beispiel-Formulierungen in der Schlussformel: Anlass der Trennung

Wenn der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch gekündigt hat:

„Herr Mustermann verlässt uns.“

Dem Mitarbeiter wurde gekündigt. Die Gründe liegen beim Unternehmen:

„Herr Mustermann verlässt uns aus betriebsbedingten Gründen.“

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet. Eine mögliche Schlussformel lautet:

„Herr Mustermann verlässt uns nach Ablauf der befristeten Beschäftigungszeit.“

Es folgt nach dem Satz kein Bedauern. Dann konnte der Mitarbeiter wohl nicht überzeugen. Denn ansonsten würde ergänzt:

„... leider konnten wir ihm keine weitere/ andere Beschäftigung anbieten.“

Beispiel-Formulierungen in der Schlussformel: Bedauern

Eine sehr gute Bewertung des Mitarbeiters zeigt sich im Satz zum Bedauern des Ausscheidens. Wichtig ist die Verstärkung mit „sehr“ und einer kurzen Begründung, warum das Ausscheiden bedauert wird. Ebenso zählt auch die Verstärkung durch Adjektive. Eine Formulierung, die etwa der Schulnote 1 entspricht:

„Wir bedauern es sehr, diese äußerst engagierte und erfolgreiche Mitarbeiterin zu verlieren.“

Eine Formulierung des Bedauerns, die nur mit „sehr“ verstärkt wird, entspricht etwa der Note 2.

„Wir bedauern sehr, Herrn Mayer zu verlieren.“

Fehlt das „sehr“, dann hält sich das Bedauern in Grenzen. Dieser Satz drückt eine durchschnittliche Bewertung aus, etwa Note 3:

„Wir bedauern es, ihn zu verlieren.“

Fehlt der Satz zum Bedauern, dann entspricht das der Note 4 oder schlechter und sagt so viel wie: „Wir bedauern nicht, dass er geht.“

Beispiel-Formulierungen in der Schlussformel: Dank

Je stärker der Dank für die Mitarbeit zum Ausdruck gebracht wird, desto höher wird die Leistung des Mitarbeiters bewertet. Wird die Mitarbeit mit drei Adjektiven gewürdigt, entspricht das etwa der Note 1:

„… danken für die stets sehr gute/exzellente Mitarbeit.“

Werden immerhin zwei Adjektive verwendet, entspricht das etwa der Note 2:

„… danken für die stets gute Mitarbeit.“

Wird der Dank mit einem Adjektiv verstärkt, entspricht das etwa der Note 3:

„… danken für die gute Mitarbeit.“

Wird keine Verstärkung verwendet, dann entspricht das etwa der Note 4:

„… danken für die Mitarbeit.“

Fehlt der Dank komplett, dann war die Leistung unzureichend. Das entspricht etwa der Note 5 oder schlechter.

Beispiel-Formulierungen in der Schlussformel: Zukunftswünsche

Bei den Wünschen gibt es mehr Gestaltungsspielraum, denn die Wünsche können sich auf die berufliche und auf die persönliche Zukunft beziehen. Im Folgenden ein paar Beispiele und welche Wertungen darin enthalten sind.

„Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute!“

„Weiterhin“ deutet an, dass der Mitarbeiter großen Erfolg hatte und man glaubt, das werde auch künftig so sein (Note 1). Persönlich geht man im Guten auseinander (Verhaltensnote 3 und besser).

„Wir wünschen für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute!“

Erfolg war da, aber nicht im größeren Ausmaß oder durchgängig (Note 2–3). Persönlich geht man im Guten auseinander (Verhaltensnote 3 und besser).

„Weiterhin wünschen wir Frau Müller viel Erfolg und persönlich alles Gute!“

Achtung: „Weiterhin“ ist in diesem Beispiel versetzt und bedeutet: „Außerdem wünschen wir …“ Es handelt sich um eine Abwertung, die schnell überlesen wird (Note 3 insgesamt und Note 3 oder besser im Verhalten)

„Wir wünschen Herrn Mayer persönlich alles Gute!“

Hier fehlt die berufliche Komponente. Der Mitarbeiter hatte keinen Erfolg und man glaubt auch nicht daran in der Zukunft. Persönlich ist alles in Ordnung (Note 4 insgesamt und Note 3 und besser im Verhalten).

„Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg!“

Der Mitarbeiter hatte Erfolg (Note 2 und besser). Das Fehlen der persönlichen Komponente deutet darauf hin, dass es persönliche Probleme gab, oder das Verhalten war nicht einwandfrei (Note 4 und schlechter).

Wenn keine Wünsche geäußert werden – weder beruflich noch persönlich: Der Bewerber hatte keinen Erfolg und wird ihn aus Sicht des Unternehmens auch künftig nicht haben (Note 4 und schlechter). Zudem verhielt er sich nicht immer korrekt (Note 4 und schlechter).

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