ZusammenarbeitDuzen oder Siezen am Arbeitsplatz?

Duzen oder Siezen ist jeweils mit Vorteilen und Nachteilen verbunden. Auch das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter kann tangiert sein. Vorgesetzte und Mitarbeitende sollten wissen, wie sie die passende Anrede für Kolleginnen und Kollegen finden und worauf sie achten sollten.

Das generelle Duzen in Unternehmen nimmt zu. Besonders in Unternehmen mit jüngeren und internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das „Du“ als Anredeform oft selbstverständlich. Das Duzen ist Teil der Unternehmenskultur und soll das Wir-Gefühl und den Teamgeist stärken.

Vor- und Nachteile des Duzens

Vorteile:

  • Schafft Vertrautheit und Zusammengehörigkeit
  • Baut Distanz zwischen Hierarchieebenen ab
  • Mitarbeitende fragen und informieren Vorgesetzte unbeschwerter
  • Schnellere Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig vom Alter oder der Nationalität
  • Partnerschaftliches Klima kann zu besseren Arbeitsergebnissen führen

Nachteile:

  • Respektvolles Miteinander kann erschwert werden
  • Vertrautheit kann suggeriert werden, obwohl sie gar nicht gelebt wird
  • Neigung, private Dinge am Arbeitsplatz zu thematisieren
  • Gefahr einer plumpen Vertraulichkeit (Beispiel: „Na, hast du abgenommen?“)

Vor- und Nachteile des Siezens

Vorteile:

  • Wirkt respektvoller und diskreter, gerade bei Konflikten oder schwierigen Gesprächen
  • Unterstützt ein freundlich-distanziertes Miteinander
  • Erschwert das Äußern negativer Emotionen (Beispiel: „Sie Angeber“ statt „Du Angeber“)

Nachteile:

  • Bei uneinheitlicher Praxis – Duzen und Siezen verschiedener Personen – entsteht der Eindruck, mit einigen Kolleginnen und Kollegen schlechter klarzukommen
  • Wirkt ablehnend (kontextabhängig)
  • Kann steif, altmodisch und distanziert wirken
  • Fördert autoritäres Verhalten bei Vorgesetzten

Wenn der Arbeitgeber zum „Du“ wechselt

Arbeitgeber, die das „Du“ einführen, sind nicht verpflichtet, dem Wunsch einzelner Mitarbeitenden zu entsprechen, weiterhin gesiezt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn über viele Jahre im Unternehmen gesiezt wurde. Es handelt sich dann lediglich um eine Gepflogenheit, auf deren Beibehaltung Mitarbeitende aber keinen Anspruch haben. Arbeitgeber sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht also nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diejenigen Mitarbeitenden gesiezt werden, die das wünschen.

Bei der Frage, ob im Unternehmen gesiezt oder grundsätzlich gedutzt wird, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das Mitbestimmungsrecht leitet sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz her (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Stichwort

Fürsorgepflicht

Mit Fürsorgepflicht wird eine Nebenpflicht von Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis bezeichnet. Sie soll dazu beitragen, das Arbeitsverhältnis in sozialer Weise auszugestalten. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nehmen Arbeitgeber auf das Wohl und die Interessen ihrer Arbeitnehmer Rücksicht. Im Vordergrund steht die Bewahrung vor Schäden. Das kann sich auf das Leben und die Gesundheit beziehen und umfasst auch den Schutz vor rassistischen oder sexistischen Äußerungen.

Ungewolltes Duzen könnte gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen

Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen ihren Willen geduzt, kann dadurch aber möglicherweise ihr Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 des Grundgesetzes tangiert sein. Denn: Jeder (erwachsene) Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht bezüglich der Art und Weise, wie er angeredet werden möchte. Arbeitgeber müssen also eine Abwägung ihrer eigenen Interessen mit denen der betroffenen Personen durchführen.

Ist das Duzen sowieso schon fester Bestandteil im Unternehmen, steht dem Persönlichkeitsrecht der Mitarbeitenden in der Regel das Interesse des Arbeitgebers an der Aufrechterhaltung seiner Unternehmenskultur entgegen.

Versehentliches Duzen ist keine Beleidigung

Wird ein Mitarbeiter unbeabsichtigt geduzt, stellt das rechtlich gesehen keine Beleidigung dar. Eine Beleidigung wäre das Duzen, wenn es absichtlich dazu genutzt wird, die Würde der Person zu verletzen. Bloße Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit reichen für den Tatbestand der Beleidigung nicht aus.

Der Wechsel vom „Sie“ zum „Du“

Für den Wechsel vom „Sie“ zum „Du“ gibt es im betrieblichen Umfeld Regeln. Das „Du“ kann nur der hierarchisch höher Gestellte anbieten. Anders als im privaten Leben gilt dies grundsätzlich und unabhängig vom Alter.

Sollte der Vorgesetzte das „Du“ anbieten, empfiehlt es sich, das Angebot auch anzunehmen. Ablehnen ist heikel und sollte nur mit guter Begründung erfolgen.

Umgekehrt bedeutet das Duzen am Arbeitsplatz nicht unbedingt gleich ein freundschaftliches Miteinander. Auch beim „Sie“ mit Vorgesetzten oder zwischen Kolleginnen und Kollegen kann der Umgang partnerschaftlich sein.

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