VergütungErfolgsbeteiligung von Teams – das sollten Sie bedenken
Mitarbeitende nach ihrer Leistung zu vergüten, führt zu vielen Fragen und Problemen, wenn es um Fairness, Transparenz und Verhaltenssteuerung geht. Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, die für sie passende Antwort zur leistungsorientierten Vergütung zu finden, bietet sich eine Lösungsmöglichkeit: die Beteiligung von Teams am Erfolg des Unternehmens.
Welche Vorteile hat die Erfolgsbeteiligung gegenüber der leistungsorientierten Vergütung?
In Kürze sei vorweggenommen: Dort, wo die leistungsorientierte Vergütung nachteilig ist, liefert die Erfolgsbeteiligung passende Antworten.
Die Erfolgsbeteiligung hat zum einen nicht den Anspruch, Leistung genau zu messen. Sie setzt, wie die Bezeichnung schon sagt, am Erfolg an. Damit geht sie eine Ebene höher, zielt nicht auf den Leistungsprozess, sondern dessen Ergebnis.
Ferner bewertet die Erfolgsbeteiligung auch nicht, wer verantwortlich für den Erfolg ist. Erfolg wird hier nicht dem einzelnen, sondern einem Team zugeschrieben. Diese Sichtweise kann sogar so weit gehen, dass die gesamte Belegschaft gemeinsam am Erfolg teilhat.
Was ist Erfolg im Kontext Erfolgsbeteiligung?
Erfolg ist das, was das Unternehmen als Erfolg definiert. Er leitet sich aus den Unternehmenszielen ab: Was ist dem Unternehmen wichtig? Und was will es erreichen? Das heißt, dass es keine allgemeingültige, sondern immer eine unternehmensspezifische Definition für den Erfolg gibt.
Erfolg kann zum Beispiel der Umsatz des Unternehmens sein. Diese Kennzahl eignet sich jedoch nur dann, wenn die Beschäftigten keinen Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Dies ist beispielsweise im Einzelhandel oder im Hotel- und Gaststättengewerbe der Fall.
Erfolg kann sich aber auch auf einzelne Bereiche eines Unternehmens beziehen. In dieser Hinsicht können unterschiedliche Erfolgsbeteiligungsmodelle jeweils für eine Abteilung oder einen Standort praktiziert werden.
Erfolg kann ebenso als Bilanzergebnis (Gewinn) gesehen werden. Dann sollte zwischen dem Erfolg vor oder nach Steuern unterschieden werden.
Erfolgsbeteiligung vor oder nach Steuern?
Der Erfolg nach Steuern bringt die Verteilmasse zum Ausdruck, die das Unternehmen hat, nachdem es seine Abgabenpflicht gegenüber Staat und Kommune erbracht hat. Daher sehen die Beschäftigten aus dieser Größe genau, welche Liquidität zur Ausschüttung an Gesellschafter des Unternehmens und an die Erfolgsbeteiligten in der Belegschaft zur Verfügung steht. Diese Ausgangsgröße ist daher realer und vermeidet überzogene Erwartungen.
Aber auch der Erfolg vor Steuern hat Vorteile. Dies erkennen wir, wenn wir gedanklich eine mögliche Steuerrechtsänderung, egal in welche Richtung durchspielen. Egal, ob Steuersenkung oder Steuererhöhung, beides hat nichts mit dem Erfolgsprozess im Unternehmen zu tun, beeinflusst aber den Erfolg nach Steuern. Der Erfolg vor Steuern bleibt hiervon unbeeinflusst.
Arbeitsrechtliche Fallen bei der Erfolgsbeteiligung von Teams
Unternehmen verstehen gerne den Erfolg als ihr Kapital, das sie nach Belieben ausschütten können. Ganz so einfach ist es aber nicht, da das Arbeitsrecht hier interveniert. Die Gestaltung einer Erfolgsbeteiligung unterliegt dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auf jeden Fall Beachtung finden muss.
Wenn Sie in Bezug auf die Ausschüttung der Erfolgsbeteiligung zwischen Mitarbeitenden oder Gruppen differenzieren wollen, dann sollte Ihrer Abgrenzung ein objektives Differenzierungskriterium zugrunde liegen.
Ferner fällt Ihrem Betriebsrat ein Mitspracherecht bezüglich des Verteilungsverfahrens zu. Dennoch liegen die nicht verteilungsrelevanten Parameter in Ihrem Entscheidungsbereich.
Mehr zum Thema Mitarbeitervergütung
Dieser Beitrag gehört zu einer Serie zum Thema Vergütung. Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch die Welt der Entgeltgestaltung und zeigen Ihnen, was Sie in diesem Rahmen beachten müssen.
Weitere Beiträge aus dieser Serie:
Teil 1: Wie Sie Lohn- und Gehaltssysteme aufbauen und gestalten
Teil 2: Tarifvertrag oder eigenes Vergütungssystem – Vor- und Nachteile
Teil 3: Wie Sie Vergütungsgerechtigkeit sicherstellen
Teil 4: Leistungslohn – Arbeitsleistung bewerten und fair entlohnen
Teil 6: Empfehlungen und Ansatzpunkte für die Vergütung im Vertrieb