FirmenauflösungSo gehen Sie bei der Betriebsaufgabe vor
Findet ein Unternehmen keinen Nachfolger oder wird es aus sonstigen Gründen nicht weitergeführt, bleibt nur die Betriebsaufgabe und Firmenauflösung. Folgende Maßnahmen sollten Unternehmer sowie Geschäftsführer ergreifen:
Mitarbeiter wegen Betriebsaufgabe kündigen
Soll langjährigen Mitarbeitenden gekündigt werden, müssen Unternehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen berücksichtigen. Eine Betriebsaufgabe stellt keinen Grund für eine fristlose Kündigung oder auch eine Abkürzung der Kündigungsfristen dar.
Unterliegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem allgemeinen Kündigungsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), ist bei einer Betriebsaufgabe eine betriebsbedingte Kündigung möglich.
Bei Mitarbeitenden, die etwa wegen Elternzeit, einer Schwerbehinderung oder Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz genießen, braucht es vor dem Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Sollen Berufsausbildungsverhältnisse gekündigt werden, müssen sich Unternehmer gegebenenfalls mithilfe der Berufsberatung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf bei einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte bemühen.
Erfolgen die Kündigungen nicht für alle Beschäftigten für den Tag der Betriebsstilllegung, sondern wird der Betrieb etappenweise stillgelegt, müssen unter vergleichbaren Arbeitnehmern die sozial stärksten Mitarbeitenden zuerst gekündigt werden.
Besteht ein Betriebsrat, sind die Vorschriften über Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan zu berücksichtigen. Ein Sozialplan (mit Abfindungen) kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Massenentlassungen wegen Firmenauflösung anzeigen
In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern müssen Unternehmer Massenentlassungsanzeigen an die zuständige Bundesagentur für Arbeit richten.
Was ist eine Betriebsaufgabe?
Von einer Betriebsaufgabe spricht man, wenn ein Unternehmer sich dazu entschließt, seinen Betrieb nicht mehr weiterzuführen. Bei einer Betriebsaufgabe werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert.
Langfristige Verträge kündigen
Bei langfristig laufenden Verträgen, wie Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge, Wartungsverträge, Liefer- und Leistungsverträge, Versicherungsverträge und Darlehensverträge müssen die Kündigungsfristen ebenfalls beachtet werden. Unter Umständen rechtfertigt die Betriebsaufgabe eine außerordentliche Kündigung.
Bei Darlehnsverträgen ist zu beachten, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden kann, wenn die Ablösung noch in der Zinsbindungsfrist erfolgt.
Versicherungen über Firmenauflösung informieren
Bei einer Betriebsaufgabe sollten Unternehmer und Geschäftsführer alle bestehenden Versicherungen umgehend kündigen. Die Betriebsaufgabe muss auch bei der Krankenkasse angezeigt werden, da sich gegebenenfalls der Beitrag für die freiwillige Versicherung reduziert. Gleiches gilt für die private Krankenversicherung und für bestehende Zusatzversorgungskassen.
Schriftlich über die Betriebsaufgabe informiert werden darüber hinaus die Berufsgenossenschaft. Frist: binnen zwei Wochen nach der Betriebsaufgabe.
Abmeldungen und Löschungen des des Betriebs
Folgendes Vorgehen bietet sich an:
- Löschung des Betriebsinhabers aus der Handwerksrolle
- Löschung des Betriebs im Handelsregister
- Abmeldung des Betriebs beim Gewerbeamt
- Abmeldung von Strom, Gas, Wasser und Müll bei angemieteten Räumen
Diese Formalitäten sind im Zuge der Firmenauflösung zu erledigen
- Gegebenenfalls Webseite löschen
- Innung informieren
- Konzessionen bei Versorgungsunternehmen kündigen
- Einträge im Telefonbuch und in Branchenverzeichnissen (print und online) löschen
- Telefonanschluss kündigen
- Post benachrichtigen und Nachsendeauftrag beantragen
- Betriebsfahrzeuge ummelden oder verkaufen
- Geschäftskonto, eventuell auch die Bankverbindung, löschen
- Betriebliche Daueraufträge und Lastschriften kündigen
- Steuerberater über den reduzierten Geschäftsumfang informieren; eventuell Mandat kündigen
- Kunden und Lieferanten informieren
Gewährleistungspflicht bei Betriebsaufgabe
Die Gewährleistungsverpflichtungen sind von der Betriebsaufgabe nicht betroffen. Unternehmen haften für die ausgeführten Arbeiten, bis die Fristen abgelaufen sind.