ArbeitssicherheitEine Gefahrstoffunterweisung richtig durchführen
Was ist die Gefahrstoffunterweisung?
Wer den Begriff „Gefahrstoffe“ hört, denkt an giftige oder ätzende Chemikalien. Doch auch viele Unternehmen außerhalb der Chemiebranche arbeiten in irgendeiner Form mit Gefahrstoffen: von Benzin über Holzstaub und Lack hin zu Reinigungsmitteln.
Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Beschäftigten genau wissen, was bei Transport, Lagerung, Handhabung und Entsorgung der Stoffe zu beachten ist. Dafür ist die jährliche, gesetzlich verpflichtende Gefahrstoffunterweisung gedacht.
Welche Informationen müssen laut Gefahrstoffverordnung vorliegen?
Die gesetzliche Grundlage zum Umgang mit gefährlichen Stoffen ist die Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV). In § 14 Absatz 2 dieser Verordnung ist geregelt, dass zum Schutz vor Gefahrstoffen im Unternehmen zwei wichtige Bestandteile gehören:
- eine schriftliche Betriebsanweisung, die verständlich über das Gefahrstoffmanagement im Unternehmen informiert
- eine mündliche Gefahrstoffunterweisung, die vor dem ersten Arbeitstag und mindestens einmal jährlich stattfindet
Es reicht also nicht, den Beschäftigten im Unternehmen einen Stapel unübersichtlicher Dokumente in die Hand zu geben oder diesen ein Online-Schulungstool anzubieten – nur eine mündliche Unterweisung erfüllt die gesetzlichen Vorschriften. Ihre Anwesenheit müssen die Teilnehmenden mit einer Unterschrift bestätigen.
Was gehört in eine mündliche Gefahrstoffunterweisung?
Wie gestaltet sich nun eine Gefahrstoffunterweisung? Die Grundlage dafür ist die schriftliche Betriebsanweisung. In der mündlichen Schulung werden die Inhalte daraus noch einmal aufbereitet. Zu besprechen sind drei wichtige Punkte:
- Erläuterung der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
- Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung
- Maßnahmen im Ernstfall
Teil der Unterweisung ist außerdem eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Falls notwendig, kann der Betriebsarzt diese Beratung durchführen. Generell sollte die Gefahrstoffschulung natürlich von einer fachlich geeigneten Person durchgeführt werden.
Ablauf und Inhalte der Gefahrstoffunterweisung am Beispiel
Sie wissen nun, welche Punkte in der Unterweisung besprochen werden müssen. Doch wie strukturiert man diese am besten? Untenstehend finden Sie einen beispielhaften Ablauf einer Gefahrstoffschulung, die alle Details zu den genannten drei Punkten beinhaltet.
- Vorstellung der Gefahrstoffe im Unternehmen: Welche gibt es, wie sehen diese aus und welche Gefahren gehen davon aus?
- Wie gelangen die Gefahrstoffe in den Körper? Einatmen, Hautkontakt etc.
- Kennzeichnungen und Anweisungen lesen: Was kann auf dem Gefahrstoff-Etikett abgelesen werden? Was steht in der Betriebsanweisung und in Sicherheitsdatenblättern?
- Richtige Aufbewahrung und Lagerung der Gefahrstoffe: Wo und wie müssen die Stoffe gelagert werden? Was darf zusammen gelagert werden?
- Schutzausrüstung: Welche Ausrüstung ist notwendig und wie wird sie richtig getragen?
- Verhaltensregeln beim Hantieren mit Gefahrstoffen: Was darf, was darf nicht damit gemacht werden? Welche Hygieneregeln gelten?
- Entsorgung: Wo und wie werden die Gefahrstoffe richtig entsorgt?
- Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe: Was ist bei einem Unfall zu tun?
Warum muss alles nochmal mündlich wiederholt werden?
Mündlich wird viel aus der schriftlichen Betriebsanweisung wiederholt, doch trotzdem ist die Unterweisung ein wichtiger Zusatz. Zum einen, weil schriftliche Dokumente oft nicht genau gelesen werden. Zum anderen, weil Sie so auf spezielle Situationen im Unternehmen eingehen können.
Das können etwa Fehler, Gefahrensituationen oder Unfälle sein, die in den vergangenen Wochen passiert sind. Auch Aktualisierungen in der Betriebsanweisung werden am besten noch einmal besprochen, damit sie nicht im täglichen Geschehen untergehen. Außerdem lassen sich hier offene Fragen beantworten und Verbesserungsvorschläge für das Gefahrenmanagement sammeln.
Wie führt man eine Gefahrstoffschulung durch?
Folgende Tipps helfen Ihnen dabei, eine Gefahrstoffschulung zu organisieren, die nicht nur ein lästiges Übel ist, sondern tatsächlich für mehr Sicherheit im Unternehmen sorgt.
1. Sich auf das Wesentliche beschränken
Wichtig ist bei der Unterweisung vor allem, diese kurz und einprägsam zu halten. Es bringt nichts, jedes Detail aufzuzählen, wenn davon nichts im Kopf bleibt. Besser ist es, die wesentlichen Punkte zu umreißen und nur so weit zu vertiefen, wie unbedingt notwendig.
2. Verständlich formulieren und Beispiele nutzen
Bereiten Sie die Informationen außerdem verständlich auf: Fachbegriffe sollten erklärt und sparsam genutzt werden. Besonders hilfreich sind zudem praktische Beispiele aus dem Unternehmensalltag. Greifen Sie etwa einen vergangenen Beinahe-Unfall auf und erklären Sie, wie man diese Situation vermeiden hätte können – oder was im Ernstfall zu tun gewesen wäre.
3. Nach Bedarf schulen
Eine jährliche Unterweisung ist ohnehin zwingend vorgeschrieben, doch oft sind zwischendurch kleinere Schulungen nötig – etwa bei der Einführung neuer Arbeitstechniken, bei neu hinzugekommenen Gefahrstoffen oder bei Gesetzesänderungen. Setzen Sie daher die Unterweisungen anlassbezogen an.
4. Abschließende Kontrolle
Es ist sinnvoll, am Ende der Unterweisung nochmals konkrete Fragen ans Team zu stellen oder ein kleines Quiz durchzuführen, um sicherzugehen, dass alle Informationen angekommen sind. Am besten zeigt sich jedoch anschließend im täglichen Betrieb, ob Maßnahmen richtig umgesetzt werden – laufende Kontrollen sollten unbedingt zum betrieblichen Gefahrstoffmanagement gehören.
5. Offene Fragekultur etablieren
Weisen Sie Ihr Team außerdem darauf hin, dass Fragen jederzeit erlaubt und erwünscht sind. Denn erneutes Nachfragen ist mit Sicherheit besser, als durch Unwissenheit einen Unfall zu produzieren.
Was zeichnet eine gute Gefahrstoffunterweisung aus?
Die Gefahrstoffunterweisung fällt je nach Unternehmen individuell aus. Trotzdem die wichtigsten Kriterien nochmals im Überblick: Eine gute Unterweisung …
- wird mindestens jährlich von geschultem Fachpersonal durchgeführt;
- ist eine Ergänzung und keine reine Abhandlung der Betriebsanweisung;
- folgt einem klaren roten Faden;
- ist vollständig, aber trotzdem kurz und für alle verständlich;
- geht auf aktuelle Geschehnisse und konkrete Beispiele im Betrieb ein und
- erlaubt Raum für Rückfragen und Feedback.