Gesetzlicher SonderurlaubWofür gibt es Sonderurlaubstage?
Zum Schutz der Arbeitnehmer wurde das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) erlassen. Dort wird der Anspruch auf Urlaub festgelegt. Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub erhalten Mitarbeitende aus persönlichen Gründen gesetzlichen Sonderurlaub.
Sonderurlaub
Bei Sonderurlaub sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer aus einem persönlichen Grund, ohne eigenes Verschulden (§ 616 BGB) und für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert. Die Dauer des Sonderurlaubs ist auch abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie vom Verständnis des Arbeitgebers.
Will ein Arbeitnehmer begründeten Sonderurlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen, sollte er auf den § 616 BGB verweisen, der den Anspruch auf Bezahlung sichert. Die genauen Umstände, die einen Sonderurlaub rechtfertigen, stehen nicht im Gesetzestext – zur Orientierung kann allerdings der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) helfen.
Wie viele Sonderurlaubstage dürfen Arbeitnehmer einfordern?
Wie lang der Sonderurlaub sein darf, wird in § 29 TVöD erläutert.
Ein Tag Sonderurlaub wird gewährt bei:
- Geburt des Kindes
- Umzug in eine andere Stadt aus betrieblichen Gründen
- 25-jährigem sowie 40-jährigem Arbeitsjubiläum
Die schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen oder des Kindes kann Anlass für wenige Tage bis zu einem Jahr Sonderurlaub geben. Bei einem zwingenden Arztbesuch, der nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten stattfinden kann, ergibt sich der Sonderurlaub aus An- und Abfahrtzeiten plus Behandlungszeit.
Wann bekommen Arbeitnehmer wegen eines Todesfalls Sonderurlaub?
Im Regelfall muss es sich bei der verstorbenen Person um ein nahes Familienmitglied handeln (Verwandtschaft 1. Grades). Um den schweren Verlust betrauern zu können, müssen Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren.
Wer mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen zwei freien Tage braucht, sollte an die verständnisvolle Seite des Arbeitgebers appellieren.
Wie viel Sonderurlaub steht Arbeitnehmern wegen ihrer Hochzeit zu?
Der Hochzeitstag fällt unter den gesetzlich geregelten Sonderurlaub. Er beträgt in der Regel nur einen Tag. Für längere Feierlichkeiten und Flitterwochen müssen Arbeitnehmer auf ihren gesetzlichen Urlaub zurückgreifen.
Neben der eigenen Hochzeit können Vorgesetzte auch für Jubiläen der Eltern, zum Beispiel der Silbernen oder Goldenen Hochzeit, um Sonderurlaub gebeten werden.
Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub auch bei der Geburt des Kindes?
Väter können sich am Tag der Geburt einen Tag Sonderurlaub nehmen. Wie viele Tage sie zusätzlich zu ihrem Urlaubsanspruch für die Geburt ihres Kindes erhalten, steht entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung.
Mütter müssen den Sonderurlaub nicht beanspruchen, da sie aufgrund des Mutterschutzes ohnehin für sechs bis acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt sind.
Übersicht: Wann kann Sonderurlaub genommen werden?
In diesen Fällen nach § 29 TvöD können Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen:
- Tod des Ehe- oder Lebenspartners (2 Tage)
- Ehejubiläen (zum Beispiel 25. oder 50. Hochzeitstag der Eltern)
- Schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen (1 Tag im Jahr)
- Schwere Erkrankung des Kindes unter 12 Jahren (bis zu 4 Tage im Jahr)
- Zwingende ärztliche Behandlung, die außerhalb der Arbeitszeit nicht vereinbar ist (An- und Abfahrtszeit sowie Behandlungszeit)
- Umzug in eine andere Stadt aus betrieblichen Gründen (Anspruch auf Vergütung)
- Termine bei der Agentur für Arbeit (Anspruch auf Vergütung)
- Termin fürs Vorstellungsgespräch nach erfolgter Kündigung (Anspruch auf Vergütung)
- Ladungen zu Gerichts- und Behördenterminen: Unter Berufung auf § 275 Absatz 3 BGB können Arbeitnehmer die Arbeitsleistung ablehnen, weil der Termin als staatsbürgerliche Pflicht gilt (Anspruch auf Vergütung)
Hinweis: Für die Pflege von Kindern und Angehörigen gibt es finanzielle Unterstützung durch Krankenkassen oder durch den Staat. Der Arbeitgeber kann bei längerer Abwesenheit darauf verweisen, dass diese Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden.