ArbeitsrechtWas Arbeitgeber zum Mutterschutz beachten müssen
Wann muss der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert werden?
Laut § 15 MuSchG soll die Mitarbeiterin Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, sobald sie selbst davon Kenntnis hat. Auch das voraussichtliche Datum der Entbindung soll mitgeteilt werden.
Muss die Schwangerschaft nachgewiesen werden?
Die Pflicht zum Nachweis der Schwangerschaft besteht nur, wenn der Arbeitgeber diesen ausdrücklich verlangt. Die Mitarbeiterin soll dann ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Alternativ reicht sie ein Zeugnis von der Hebamme oder dem Entbindungspfleger ein. Außerdem ist der Mutterpass ein wichtiger Nachweis der Schwangerschaft und sollte dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Muss der Arbeitgeber eine Schwangerschaft melden?
Nachdem die werdende Mutter ihre Schwangerschaft bekannt gegeben hat, muss der Arbeitgeber umgehend die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde darüber informieren.
Welche Behörde für den Bereich Mutterschutz zuständig ist, hängt jeweils vom Bundesland ab. Während zum Beispiel in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin informiert werden müssen, sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
Wie wird Mutterschutz beantragt?
Die Mitarbeiterin stellt den Antrag auf Mutterschutz bei ihrem Arbeitgeber. In diesem Antrag gibt sie an, wann sie voraussichtlich in den Mutterschutz gehen wird und welche Arbeitsanpassungen oder -beschränkungen zu beachten sind.
Ein formloses Schreiben der Mitarbeiterin genügt; es sei denn, der Arbeitgeber besteht auf einen Nachweis der Schwangerschaft. Dann soll dieser dem Antrag beigefügt werden.
Wie lange dauert der Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt üblicherweise sechs Wochen vor dem Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Im Normalfall dauert der Mutterschutz entsprechend 14 Wochen. Der Mutterschutz kann verlängert werden, wenn Mitarbeiterinnen Elternzeit beantragen.
Der folgenden Grafik fasst zusammen, welche Pflichten Sie als Arbeitgeber von der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zur Rückkehr der Mutter an den Arbeitsplatz und während der Stillzeit haben.
Welche Arbeitsbeschränkungen gelten während der Schwangerschaft?
Die Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz gelten während der gesamten Schwangerschaft. Sowohl die Mitarbeiterin als auch das ungeborene Kind müssen während des Arbeitens geschützt sein. Der Arbeitsplatz und die Tätigkeit müssen auf diese Vorgabe abgestimmt werden.
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen die Arbeit jederzeit unterbrechen, um eine Pause zu machen. Diese Pausen müssen nicht nachgearbeitet werden.
Maßnahmen zum Schutz der Mutter und des Kindes müssen von Ihnen als Arbeitgeber auf Wirksamkeit geprüft und im Bedarfsfall angepasst werden. Unverantwortbare Gefahren müssen von Ihnen ausgeschlossen werden.
Je wahrscheinlicher und schwerwiegender die gesundheitliche Beeinträchtigung ist, desto wichtiger sind die Schutzmaßnahmen. Wenn nötig, sprechen Sie ein Beschäftigungsverbot aus.
Schwangere Mitarbeiterinnen sollen zum Beispiel nicht:
- in einer belasteten Arbeitsumgebung arbeiten,
- körperlich stark belastet werden,
- ein festes Arbeitstempo einhalten müssen,
- mit Biostoffen arbeiten,
- Gefahrstoffen ausgesetzt werden.
Wer zahlt, wenn die Mitarbeiterin schwanger ist?
Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse und dem Bundesamt für Soziale Sicherung finanziert. Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Grund: Meistens ist das reguläre Entgelt höher als das Mutterschutzgeld.
Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird bezahlt, wenn der Nettolohn pro Tag höher ist als 13 EUR. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt vom Nettoentgelt der letzten drei Monate (vor der Schutzfrist) ab.
Dividieren Sie das Nettoarbeitsentgelt von drei Monaten durch 90 Tage. Wird ein Wochenlohn ausbezahlt, dividieren Sie durch 91 Tage. Sie erhalten den Nettolohn pro Tag. Die Differenz zwischen dem errechneten Nettolohn und dem Betrag von 13 EUR zahlen Sie als Arbeitgeber als Zuschuss.
Der Zuschuss wird pro Kalendertag bezahlt, über die gesamte Dauer des Mutterschutzes. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zu den Terminen, zu denen auch das Gehalt bezahlt wird.
Diesen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld können Sie sich als Arbeitgeber von der Krankenkasse der (werdenden) Mutter erstatten lassen. Grundlage dafür ist die Umlage U2, die alle Betriebe für ihre Mitarbeitenden bezahlen.
Mit der folgenden Excel-Vorlage berechnen Sie als Arbeitgeber, welchen Zuschuss Sie zum Mutterschaftsgeld bezahlen müssen.
Welche Maßnahmen müssen Unternehmen während des Mutterschutzes ergreifen?
Sie als Arbeitgeber haben mindestens die folgenden Pflichten gegenüber schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen:
- Arbeiten mehr als drei Frauen im Unternehmen, müssen Sie eine Kopie des Mutterschutzgesetzes aufhängen oder auslegen.
- Im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Prüfung sollten Sie ermitteln, ob mutterschutzrechtliche Maßnahmen getroffen werden müssen.
- Müssen im Zuge der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Mutterschutz getroffen werden, sollten Sie dieses a) dokumentieren und b) Ihre Mitarbeitenden darüber informieren.
Welche Regelungen gelten während der Stillzeit?
In Deutschland werden stillende Mütter am Arbeitsplatz per Mutterschutzgesetz geschützt. Während der Stillzeit bestehen Sonderrechte:
Stillpausen
Mütter haben das Recht auf ausreichende Pausen, um ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen. Die Arbeitszeit muss so gestaltet werden, dass diese Pausen gewährt werden können.
Wenn Mitarbeiterinnen mehr als 4,5 Stunden am Tag arbeiten, stehen ihnen 45 Minuten Pause für das Stillen oder Abpumpen zu. Diese Zeit darf frei eingeteilt werden. Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag stehen Mitarbeiterinnen zweimal 45 Minuten Stillzeit zu.
Stillraum
Arbeitgeber müssen einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen, an dem die Mutter in Ruhe stillen oder abpumpen kann. Dieser Raum darf nicht gleichzeitig als Toilette dienen und sollte mit einer Möglichkeit zur Aufbewahrung der Milch ausgestattet sein.
Nutzen Sie die folgende Checkliste, um stillende Mitarbeiterinnen in Ihrem Unternehmen mittels eines Stillraums noch besser zu unterstützen.
Arbeitsplatzschutz
Während der Stillzeit darf eine stillende Mutter keine gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten ausführen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.
Kündigungsschutz
Während der Stillzeit und bis zum Ende des 4. Lebensmonats des Kindes besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Mütter. Sie dürfen in dieser Zeit nicht ohne Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gekündigt werden.
Wie geht es nach dem Mutterschutz weiter?
Wenn Ihre Mitarbeiterin Elternzeit beantragt hat, beginnt diese direkt nach dem Mutterschutz. Jeder Elternteil hat einen Anspruch darauf, im Rahmen der Elternzeit drei Jahre das Kind zu Hause zu betreuen. Ins Unternehmen zurückkehren wird die Arbeitnehmerin danach.
Alternativ dazu kehrt die Mitarbeiterin acht Wochen nach der Geburt mit dem Ende des Mutterschutzes an den Arbeitsplatz zurück.
Führen Sie mit der betroffenen Mitarbeiterin bereits vor dem Arbeitsantritt ein offenes Gespräch, bei dem die folgenden Fragen einvernehmlich geklärt werden:
- Soll die Mitarbeiterin nach ihrer Rückkehr in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten?
- Benötigt sie mehr Flexibilität im Hinblick auf die Arbeitszeiten?
- Wie bleibt die Mitarbeiterin trotz Geburt, Mutterschutz, Elternzeit und möglicher Teilzeitarbeit auf dem aktuellen Stand bei Projekten oder internen Änderungen?
- Möchten Sie ein Angebot zur beruflichen Weiterbildung während der Elternzeit unterbreiten?
- Wie lässt sich ein „Karriereknick“ trotz der beruflichen Auszeit vermeiden?
Wo finden Arbeitgeber Gesetze und Vorschriften zum Mutterschutz?
Vorschriften, Gesetze, Informationen und Regeln, die den Schutz von schwangeren Mitarbeiterinnen und stillenden Müttern betreffen, finden Sie hier: