UrlaubResturlaub aus dem Vorjahr übernehmen

Welche gesetzlichen Regelungen zum Thema Resturlaub sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmern kennen? Wann kann der Urlaub aus dem letzten Jahr übertragen werden? Und in welchen Fällen muss das Unternehmen dem zustimmen? Die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

Resturlaub verfällt

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch Resturlaub haben, sollten am Ende des Jahres schnell handeln, denn vonseiten des Gesetzgebers ist eine automatische Übernahme von restlichen Urlaubstagen ins neue Jahr nicht vorgesehen. Der Urlaub muss also im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Dieser beträgt mindestens 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche und mindestens 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Hinweis

EU-Recht zu Resturlaub beachten

Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche nicht mehr per se verfallen. Der EuGH hat klargestellt, dass die Arbeitgeber den Jahresurlaub gewähren müssen. Im Zweifel müssen sie sogar nachweisen, dass er gewährt wurde. Relevant in diesem Kontext sind das Aktenzeichen C-619/16 und das Aktenzeichen C-684/16).

Übernahme von Resturlaub beim Arbeitgeber beantragen

Wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Resturlaub ins nächste Jahr übertragen, müssen sie dies beim Arbeitgeber beantragen. Wichtig ist dabei: Der Antrag muss noch im laufenden Jahr gestellt werden, denn sonst verfällt der Anspruch zum 31. Dezember.

Bei Urlaubsanträgen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Wunschtermin angeben und diesen auf den Urlaubsantrag setzen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt liegt jedoch schlussendlich beim Arbeitgeber.

Beispiel

Muster für einen formlosen Antrag zur Übertragung von Resturlaub

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
E-Mail
Arbeitgeber 
Anschrift des Unternehmens

 
Ort, Datum

Betreff: Antrag auf Übertragung von Resturlaub in das nächste Kalenderjahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie höflich darum bitten, meinen bisher nicht genommenen Resturlaub aus dem Kalenderjahr [aktuelles Jahr] auf das kommende Jahr zu übertragen. Aufgrund von [kurze Begründung, zum Beispiel hoher Arbeitsauslastung, krankheitsbedingter Abwesenheit] war es mir leider nicht möglich, den verbleibenden Urlaub im laufenden Jahr vollständig in Anspruch zu nehmen.

Derzeit stehen mir noch [Anzahl der verbleibenden Urlaubstage] Tage Resturlaub zu. Ich würde diese gern im nächsten Kalenderjahr nutzen und bitte um Ihre Zustimmung zur Übertragung.

Für eine positive Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]  
Vorname Nachname

Können Arbeitgeber den Antrag auf Resturlaub ablehnen?

Einen Antrag auf Resturlaub dürfen Arbeitgeber ohne gerechtfertigten Grund nicht einfach ablehnen. Wichtige Gründe für eine Ablehnung wären zum Beispiel betriebliche Gründe oder die Überschneidung des Urlaubs mit dem anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Gründe, die eine Übertragung von restlichen Urlaubstagen ins Folgejahr rechtfertigen, sind zum Beispiel betriebsinterne Gründe, wie etwa eine außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung.

Auch private Gründe, wie beispielsweise eine Krankheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters oder die eines Familienmitglieds können die Übernehme des Resturlaubs ins nächste Jahr begründen.

Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres nehmen

Hat der Arbeitgeber die Übernahme des Resturlaubs genehmigt, müssen die übertragenen Urlaubstage bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden. Vorausgesetzt, im Tarifvertrag ist nichts Anderes geregelt.

Dazu im Management-Handbuch

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