ArbeitszeitmodelleDiese vier Sabbatical-Modelle sind verbreitet

Verschiedene Sabbatical-Modelle bieten die Möglichkeit einer Beurlaubung mit oder ohne fortlaufendem Gehalt. Informieren Sie sich über die verschiedenen Varianten, bevor Sie sich festlegen.

Warum gibt es verschiedene Sabbatical-Modelle?

Es gibt verschiedene Sabbatical-Modelle, weil der Langzeiturlaub als Instrument der flexiblen Arbeitszeitgestaltung unterschiedliche lange dauern kann und aus unterschiedlichen Gründen beantragt wird.

Es muss geklärt werden, wie der Arbeitgeber die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für das Sabbatical freistellt und wie die Entlohnung während des Sabbaticals erfolgt.

Sabbatical-Modell 1: Unbezahlter Sonderurlaub

Beim unbezahlten Urlaub wird der Job für einen bestimmten Zeitraum auf Eis gelegt. Das Arbeitsverhältnis beziehungsweise der Arbeitsvertrag enden nicht, so dass Mitarbeiter einen Anspruch auf Rückkehr haben.

Auch der Kündigungsschutz bleibt vollständig bestehen. Achtung: In den ersten vier Wochen des Sonderurlaubs bleibt man noch pflichtversichert, danach muss man sich selbst versichern!

Sabbatical-Modell 2: Langzeitarbeitskonto

Auf Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten können Überstunden oder auch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage angesammelt und später für eine längere Auszeit beziehungsweise ein Sabbatical genutzt werden.

Dieses Modell wird hauptsächlich in größeren Unternehmen genutzt und bietet einen großen Vorteil: Die Gehaltszahlung läuft weiter und sämtliche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiter bezahlt.

Sabbatical-Modell 3: Lohnverzicht

Eine weitere Möglichkeit ist, sich für einen bestimmten Zeitraum nur einen Teil des eigenen Gehalts auszahlen zu lassen. Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet weiterhin 40 Stunden pro Woche, lässt sich aber ein Gehalt für nur 30 Wochenstunden auszahlen. Bei dieser Beispielrechnung könnte er schon nach drei Jahren ein volles Jahr aussteigen – und hat die gleichen Vorteile wie beim Langzeitarbeitskonto.

Sabbatical-Modell 4: Kündigung

Manchmal bleibt nur die Kündigung, um eine erwünschte Jobpause zu realisieren. Oft ist dieser Schritt bei Menschen, die in ihrer beruflichen Situation unzufrieden sind, ohnehin ein lang gehegter Wunsch. Der Nachteil: Wer das Arbeitsverhältnis selbst kündigt, wird in der Regel bei der Arbeitsagentur für drei Monate gesperrt und erhält kein Arbeitslosengeld.

Weiterhin müssen Ḿitarbeiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können deshalb also nicht länger verreisen oder eine zeitintensive Weiterbildung realisieren. Eine Kündigung sollten Mitarbeiter deshalb gut durchdenken und abwägen, und diesen Schritt dann gut vorbereiten.

Diese Ansprüche im Sabbatical-Vertrag klärern Sie schriftlich:

  • Kann ich nach dem Sabbatjahr an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren? Oder muss ich mit einer anderen inhaltlichen Rolle oder der Versetzung an einen anderen Standort rechnen?
  • Wie spare ich an, und ab welchem konketen Zeitraum werde ich freigestellt?
  • Welche Sonderzahlungen (Weinachtsgeld, Urlaubsgeld, leistungsabhängige Gehaltsanteile) werden weiterhin gezahlt?
  • Was passiert bei Krankheit während der Auszeit?
  • Darf mich mein Arbeitgeber während der Auszeit kontaktieren? (In welchen Fällen?)
  • Kann das Sabbatical vorzeitig beendet werden? (Wenn ja, unter welchen Bedingungen?)
  • Was passiert, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden soll?
  • Was passiert bei einer Insolvenz?

Den Ausstieg über ein Sabbatical durchrechnen

Wer ein Sabbatical plant, sollte sich eingehend über die verschiedenen Finanzierungsmodelle informieren und den Ausstieg sorgfältig durchrechnen. Es lohnt sich auch, sich im Unternehmen zu informieren, ob es dort bereits Erfahrungen mit Sabbaticals gibt und welche Modelle zur Anwendung kamen. Empfehlenswert ist es, mit Kollegen im Unternehmen zu sprechen, die eine solche Auszeit bereits umgesetzt haben. Was waren ihre Erfahrungen?

Sabbaticals sind gesetzlich nicht geregelt. Einen Anspruch darauf gibt es grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind spezielle Regelungen für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Teilweise gibt es in Unternehmen tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, die einen Anspruch darauf entstehen lassen können.

Oft ist es eine Frage von individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob, wie lange und zu welchen Konditionen eine solche Freistellung durchgeführt wird.

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