ArbeitsrechtWie Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden

Durch die Vermeidung von Scheinselbstständigkeit schützen Sie Ihr Unternehmen vor Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und rechtlichen Konsequenzen. Ein wesentlicher Schritt hierbei ist, sicherzustellen, dass ein Auftragnehmer nicht ausschließlich für Ihr Unternehmen tätig ist. Welche weiteren Kriterien spielen eine Rolle, und mit welchen Maßnahmen minimieren Sie Risiko einer Scheinselbstständigkeit?

Wie vermeiden Sie eine Scheinselbstständigkeit?

Sie und der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin sollten die rechtlichen Kriterien und Unterschiede zwischen selbstständigen Auftragnehmern und angestellten Mitarbeitenden genau verstehen und beachten.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger geführt wird, die Arbeitsbedingungen jedoch eher denen eines Angestellten entsprechen. Stellen Sie sicher, dass diese Situation in Ihrem Unternehmen vermieden wird, damit das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger und der Gesetzgeber keine Scheinselbstständigkeit vermuten.

Checkliste: Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Um ganz sicherzugehen, dass in Ihrem Unternehmen keine unerwünschte Scheinselbstständigkeit vorliegt, prüfen Sie mithilfe der folgenden Checkliste, ob ausschlaggebende Merkmale auf Ihre Situation zutreffen.

Durch die folgenden Maßnahmen können Sie als Arbeitgeber das Risiko für eine tatsächlich vorliegende oder vermeintliche Scheinselbstständigkeit vermeiden:

1. Vertrag eindeutig formulieren

Ein sorgfältig formulierter Vertrag unterstreicht die selbstständige Natur des Arbeitsverhältnisses. Er sollte genaue Vereinbarungen über die Ergebnisse der Arbeit enthalten, jedoch nicht über die Art und Weise, wie diese erbracht werden. Im Vertrag halten Sie zum Zweck der Vermeidung einer Scheinselbstständigkeit mindestens fest:

  • Der Auftragnehmer schuldet ein konkretes Arbeitsergebnis, keine bestimmte Summe an Arbeitszeit.
  • Der Dienstleister oder freie Mitarbeiter ist weisungsfrei.
  • Es erfolgt keine Eingliederung in die Organisation des Unternehmens.
  • Die Kündigungsfrist entspricht denen eines Werkvertrags, nicht denen eines Arbeitsvertrags.
  • Der Auftragnehmer darf Subunternehmer beauftragen, sofern das Arbeitsergebnis nicht negativ beeinträchtigt wird.
  • Der Dienstleister oder freie Mitarbeiter ist autonom in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsort und eingesetzte Methoden.

Explizit erwähnt werden sollte außerdem, dass die Vertragspartner das Unternehmerrisiko selbst tragen.

2. Weisungsfreiheit gewährleisten

Selbstständige sollten in ihrer Arbeitsweise autonom sein. Dies schließt die Freiheit ein, ohne direkte Überwachung oder kontinuierliche Anleitung durch den Auftraggeber zu arbeiten.

Weisungsfreiheit in Bezug auf die Ausführung der Arbeit, Flexibilität bei Arbeitszeiten und Arbeitsort, solange das Projektergebnis nicht beeinträchtigt wird, sind weitere entscheidende Faktoren. Als Auftraggeber dürfen Sie beispielsweise nicht verlangen, dass der Auftragnehmer seine Leistung in Ihrem Betrieb zu erbringen hat. Das kann allenfalls für einzelne Teilleistungen vereinbart werden, wenn ein Einsatz vor Ort notwendig ist.

3. Keine Betriebsmittel stellen

Die Nutzung eigener Werkzeuge, Software oder Büros durch den Selbstständigen signalisiert dessen Unabhängigkeit. Wenn der Auftraggeber Betriebsmittel zur Verfügung stellt, sollte dies die Ausnahme sein und klar im Vertrag als solche gekennzeichnet werden. Nur so können Missverständnisse bezüglich des Beschäftigungsstatus vermieden werden.

4. Sicherstellen, dass es mehrere Auftraggeber gibt

Ein weiteres Kriterium für Selbstständigkeit ist die Arbeit für mehrere Auftraggeber. Sie sollten darauf achten, dass der Auftragnehmer auch tatsächlich für andere Kundinnen und Kunden tätig ist oder zumindest die Möglichkeit dazu hat.

Im Zweifel halten Sie diese Option im Vertrag fest, um beweisen zu können, dass Sie davon ausgehen, dass der Dienstleister oder freie Mitarbeiter auch für andere Unternehmen tätig ist.

5. Unternehmerisches Risiko bei Selbstständigem verorten

Selbstständige sollten ihr unternehmerisches Risiko nachweislich selbst tragen. Das bedeutet: Dass ihr monatliches und jährliches Einkommen schwankt, ist zu erwarten und einzukalkulieren.

Wenn Sie jedoch regelmäßig fixe Zahlungen an den Auftragnehmer tätigen, ähneln diese theoretisch einem Gehalt. Dadurch könnten die Grenzen zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit verwischen. Wenn Sie eine Scheinselbstständigkeit vermeiden möchten, sollten Sie das dringend vermeiden.

6. Integration ins Unternehmen ausschließen

Selbstständige werden nicht in die internen Abläufe des Unternehmens eingebunden, wie es bei regulären Angestellten als ganz normal gilt. Laden Sie freie Mitarbeitende zum Beispiel nicht zu internen Mitarbeiterveranstaltungen ein. Binden Sie diese auch nicht in regelmäßige Meetings ein, bei denen es in erster Linie um das Teambuilding geht.

7. Keine Sozialversicherungsbeiträge abführen

Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige unterstreicht deren unabhängigen Status.

Im Gegensatz zu Angestellten, deren Arbeitgeber einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge als gesetzliche Pflichtleistung übernehmen, sind Selbstständige in der Regel vollständig für die eigene, soziale Absicherung verantwortlich. Sie müssen also selbst die gesamten Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung entrichten.

8. Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung beantragen

Wenn Sie eine Scheinselbstständigkeit dringend vermeiden möchten, aber unsicher sind, ob Ihr Unternehmen wirklich alle diesbezüglichen Anforderungen erfüllt und die geforderten Rahmenbedingungen einhält, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusfeststellung beantragen. So gehen Sie sicher, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht als Scheinselbstständigkeit gewertet wird.

Das Formular zum sogenannten Statusfeststellungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

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