RecruitingWer trägt die Kosten für ein Vorstellungsgespräch?

Vor oder spätestens nach dem Vorstellungsgespräch stellt sich die Frage, wer die entstehenden Kosten trägt – der Bewerber oder das Unternehmen? Von den Reisekosten bis zu den Kosten für die Verpflegung können die besonderen Ausgaben ins Gewicht fallen. Was sagt das Gesetz dazu? Dieser Beitrag klärt, wann Unternehmen verpflichtet sind, die Kosten für ein Vorstellungsgespräch zu übernehmen und wann nicht.

Was sagt der Gesetzgeber zur Kostenübernahme für Bewerbungsgespräche?

Die Bewerbungs- oder Vorstellungskosten müssen vom Unternehmen übernommen werden, wenn dies nicht ausdrücklich und deutlich vor dem Vorstellungsgespräch ausgeschlossen wird (§ 670 BGB). Die Begründung dazu: Bewerberinnen und Bewerber handeln nach einer Einladung zum Vorstellungsgespräch im Auftrag des Unternehmens.

Betreffende Personen können die Bahnfahrt 2. Klasse oder die übliche Kilometer-Pauschale für eine Autofahrt erstattet bekommen; im Einzelfall und wenn nicht vermeidbar auch weitere Reisekosten.

Wie schließen Sie die Übernahme von Reisekosten aus?

Wenn Sie die Übernahme von Reisekosten ausschließen wollen, sollten Sie dies schriftlich ausdrücken – zum Beispiel in der Terminbestätigung. Da die Suche nach Fach- und Führungskräften jedoch immer schwieriger und der Ausschluss der Kostenübernahme meist negativ wahrgenommen wird, sollten Sie zumindest einen Teil der Kosten übernehmen.

Handelt es sich um höher dotierte Stellen oder um eine besonders wichtige Stellenbesetzung, können Sie als Benefit die Übernachtung oder eine Bahnfahrt in der 1. Klasse sponsern. Auch das ist möglich, wenn Sie die Modalitäten der Abrechnung vor dem Vorstellungsgespräch schriftlich klären.

Musterformulierung: Kostenübernahme ausschließen oder teilweise übernehmen

Beispiel 1: Kompletter Ausschluss der Übernahme von Reisekosten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Vorstellungskosten bei Bewerbungsgesprächen übernehmen.

Beispiel 2: Teilweise Übernahme der Reisekosten

Gerne übernehmen wir die Reisekosten zwischen Ihrem Wohnort und unserem Unternehmen für die Hin- und Rückfahrt. Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an? Dann übernehmen wir die Kosten für das Ticket in der 2. Klasse. Bei der Anreise mit dem Pkw erstatten wir Ihnen 30 Cent pro Kilometer.

Beispiel 3: Ausschluss der Übernahme weiterer Reisekosten

Wir erstatten keine sonstigen Kosten, die eventuell durch das Vorstellungsgespräch entstehen, wie zum Beispiel Verpflegungs- oder Hotelkosten.

Dazu im Management-Handbuch

Weiterlesen

Vorlagen nutzen

Excel-Tipps