Fachkräfte aus dem Ausland einstellenAuszubildende aus dem Ausland einstellen
Welche rechtlichen Grundlagen sollten Sie kennen?
In Deutschland gilt bei der Rekrutierung und Beschäftigung von Auszubildenden das Berufsausbildungsgesetz (BBiG), unabhängig davon, ob Azubis aus dem Inland oder Ausland kommen.
Weiter wird nach Herkunftsland unterschieden:
Auszubildende aus der EU
Wenn Sie eine Person ausbilden möchten, die bereits dauerhaft in der EU lebt, gibt es keine besonderen Auflagen oder rechtliche Einschränkungen. Gleiches gilt für Azubis aus der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation).
Trotzdem gilt: Ihr Azubi muss seinen Wohnort anmelden, wenn er für die Ausbildung nach Deutschland zieht. Hierfür sind das Einwohnermeldeamt und das Bürgeramt zuständig. Dann steht einem erfolgreichen Ausbildungsstart nichts im Wege.
Auszubildende aus Drittstaaten
Beim Rekrutieren von Auszubildenden aus Drittstaaten gibt es einiges mehr zu beachten. Insbesondere wird ein Visum benötigt, bevor die Ausbildung starten kann.
Beschäftigung von Jugendlichen
Eine Ausbildung umfasst den Besuch der Berufsschule und die Mitarbeit im Betrieb. Dabei muss der oder die Auszubildende mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen (unter 18) müssen zudem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachtet werden.
Visum für Azubis aus Drittstaaten
Um erfolgreich ein Visum zu beantragen, muss der Azubi:
- einen Schulabschluss nachweisen
- den Ausbildungsvertrag vorlegen
- die deutsche Sprache auf Niveau B1 beherrschen
Außerdem muss der zukünftige Azubi nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Dazu muss er aktuell mindestens über 929 EUR im Monat verfügen. Dieser Betrag muss nicht zwingend vollständig aus der Ausbildungsvergütung stammen.
Die Agentur für Arbeit muss der Aufnahme einer Ausbildung zustimmen und es muss ein Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken vorliegen.
Wo finden Sie Azubis aus dem Ausland?
Bei den folgenden Stellen können Sie sich beraten lassen; manche vermitteln Auszubildende direkt:
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) von der Bundesagentur für Arbeit
- Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen“.
- Make it in Germany – Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- EURES – EURopean Employment Services
Vor Ort finden Sie geeignet Azubis aus dem Ausland bei Jobmessen mit internationalem Publikum.
Wählen Sie, wenn möglich, einen volljährigen Auszubildenden aus. Das erleichtert alle weiteren Schritte. Wer sich die Entscheidung reiflich überlegt hat, in Deutschland eine Ausbildung zu beginnen und abzuschließen, der wird auch eher bereit sein, besondere sprachliche und bürokratische Hürden gemeinsam mit Ihnen zu nehmen.
Ausländische Auszubildende unterstützen
Wenn die Rekrutierung erfolgreich war, sollten Sie Ihrem Azubi dabei helfen, schnell und gut in Deutschland anzukommen.
Sprachkenntnisse
Damit Ihre Azubis die erforderlichen Sprachkenntnisse erlangen können, weisen Sie diese auf geeignete Deutschkurse hin oder melden diese dort direkt an; nach Rücksprache. Informationen und Angebote dazu erhalten Sie zum Beispiel beim Deutschen Akademischen Austauschdienst.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet eine berufsbezogene Sprachförderung.
Verfügen ausländische Auszubildende bereits über Sprachkenntnisse, weisen Sie diese auf den Online-Test des Goethe-Instituts hin. Hier wird unter anderem das schriftliche und mündliche Sprachverständnis getestet. Auf Basis des Ergebnisses wird danach entschieden, ob ein Sprachkurs absolviert werden muss, bevor die offizielle Prüfung (Niveau B2) abgelegt wird.
Falls finanziell und organisatorisch möglich, sollten Sie die Kosten für Sprachkurse ganz oder teilweise übernehmen.
Nebenjob
Sofern die betreffende Person sich finanziell absichern möchte, ist es laut Gesetz möglich, neben der Ausbildung pro Woche zehn Stunden zu arbeiten. Das gilt für Azubis, die eine qualifizierte Ausbildung abschließen. „Qualifiziert“ bedeutet: Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre.
Langfristige Beschäftigung
Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, kann die Aufenthaltserlaubnis um maximal ein Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraums kann der ehemalige Azubi ohne Einschränkungen arbeiten. Sofern Sie den Azubi nach der Ausbildung übernehmen möchten, sollten Sie dies frühzeitig (vertraglich) zusichern, damit sich der zukünftige Mitarbeitende darauf verlassen kann.
Wird zum Zweck der langfristigen Beschäftigung ein unbefristeter Aufenthaltstitel angestrebt, weisen Sie den Azubi auf die „MigraThek“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hin. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.
Versicherungen und Sozialabgaben
Auszubildende aus dem Ausland sind in Deutschland in die Sozialversicherung eingebunden. Folgende Versicherungszweige sind relevant:
- Krankenversicherung: Auszubildende müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Beiträge.
- Rentenversicherung: Während der Ausbildung zahlen Azubis in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
- Pflegeversicherung: Wie alle Arbeitnehmer sind Azubis verpflichtet, in die Pflegeversicherung einzuzahlen.
- Unfallversicherung: Der Arbeitgeber muss den Azubi bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
- Arbeitslosenversicherung: Azubis zahlen ebenfalls Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wodurch sie im Falle eines Ausbildungsabbruchs oder nach Abschluss der Ausbildung Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben.
Berufsschule und Schulpflicht
In den meisten Bundesländern gilt die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus. Falls ein ausländischer Auszubildender bereits volljährig ist, besteht in der Regel keine Schulpflicht mehr.
Allerdings nehmen Auszubildende in Deutschland in den meisten Fällen parallel zur praktischen Ausbildung auch an der Berufsschule teil, was ein verpflichtender Bestandteil der dualen Ausbildung ist. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Schulpflicht, sondern um eine Pflicht, die sich aus dem Ausbildungsvertrag und dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG) ergibt.
Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Auszubildenden am Berufsschulunterricht teilnehmen, und sie für diese Zeit freistellen.
Ausländische Azubis integrieren
Ermöglichen Sie Ihrem neuen Azubi eine angenehme Ankunft und Eingewöhnung. Fühlt sich der oder die Auszubildende wohl, steigen die Chancen, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird und daraus ein langfristiges Arbeitsverhältnis entsteht. Dabei helfen folgende Maßnahmen:
- Benennen Sie einen Ansprechpartner, an den sich der Azubi bei organisatorischen Fragen jederzeit wenden kann.
- Wenn möglich, beziehen Sie die Eltern oder andere wichtige Familienangehörige ein, denn diese können den Azubis finanziell und emotional unterstützen – etwa dann, wenn die eigene Motivation sinkt.
- Stellen Sie bei entsprechendem Bedarf mindestens zwei Azubis aus demselben Land ein. Das erleichtert die Integration sowohl in sozialer als auch in betrieblicher Hinsicht und der Einzelne fühlt sich weniger fremd.
- Begleiten Sie Ihren Auszubildenden aus dem Ausland bei wichtigen Terminen – wenn möglich, nehmen Sie an virtuellen Besprechungsterminen zum Beispiel mit der Agentur für Arbeit teil oder benennen Sie einen Vertretet, der diese Aufgabe übernimmt.
Das Bundesministerium für Forschung und Bildung hat die Initiative VerAplus ins Leben gerufen. Diese richtet sich an alle Unternehmen und Azubis, die während der Ausbildung auf Probleme stoßen. Steht etwa der Abbruch der Ausbildung zur Debatte, nutzen Sie auf der Website benannte Hilfsangebote (Informationsbereitstellung, Beratung durch Experten …).
Ausbildungsvertrag erstellen
Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Anfertigung des Ausbildungsvertrags:
Ausbildungsziele festlegen
Nur, wer seine Ziele kennt, kann diese auch erreichen. Mit dem folgenden Dokument formulieren Sie explizit Ausbildungsziele, um einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.
Mit Problemen und Konflikten während der Ausbildung umgehen
Wenn während der Ausbildung Lern- und Verhaltensauffälligkeiten auftreten, nutzen Sie die folgende Vorlage als Leitfaden für das persönliche Gespräch mit dem Azubi.
Wenn es zu Konflikten in Ihrem interkulturellen Team kommt, sollten Sie zeitnah eingreifen. Folgendes Dokument unterstützt Sie beim Erkennen von Konfliktsignalen und hilft dabei, die Konflikte gemeinsam zu bewältigen.