Externe Unternehmensberatung oder Interim Manager auswählenVertrag mit der Unternehmensberatung aushandeln
Beratungsvertrag prüfen
Jetzt sind Sie so weit: Sie sind sich über den Anlass für eine Problembearbeitung klar geworden, Sie sehen auch keine unternehmensinternen Lösungsmöglichkeiten und haben sich für eine Unternehmensberatung entschieden.
Das zu bearbeitende Problem haben Sie sogar schriftlich formuliert und es dabei präziser fassen können. Sie haben einen Kandidaten oder eine Kandidatin für den Beratungsprozess identifiziert. Dann müssen Sie nun eine vertragliche Vereinbarung treffen.
In vielen Fällen hat die Unternehmensberatung vorgefertigte Verträge, die auf einzelne Aufgabenstellungen ausgerichtet sind. Nun müssen Sie prüfen, ob die im vorgelegten Vertragsentwurf formulierten Leistungen Ihre genauen Anforderungen abdecken und welche Kosten für Sie damit verbunden sind.
Sie sitzen also einem Berater gegenüber, der Ihnen seinen Vertragstext vorlegt. Sie müssen genau hinschauen und alles prüfen! Wichtige Aspekte eines solchen Vertrages sind in der Checkliste im Praxisteil (unten) aufgeführt.
Natürlich können Sie weitere spezielle Fragen zum Vertragsentwurf aufnehmen; diese sind auch hilfreich für spätere Verhandlungen.
Honorar für die Beratung ermitteln
Besonders aufmerksam werden Sie den Vertragsteil zum „Honorar“ studieren. Unternehmensberatung ist keine standardisierte Dienstleistung, wie sie eine unabhängige Institution wie die Stiftung Warentest für Sie beurteilen kann; Leistung und Preis lassen sich nur sehr schwer miteinander oder zwischen den einzelnen Angeboten vergleichen.
Sie kaufen mit jedem Berater und jeder Beraterin immer nur ein Versprechen. Und eine Unternehmensberatung kann sich auch nicht wie Rechtsanwälte, Steuerberatungen und Notare auf festgelegte Vergütungssätze berufen. Auch eine Bundesverordnung wie die HOAI für Architekten und Ingenieure gibt es nicht.
Sie müssen also einen Werkvertrag oder Dienstvertrag aushandeln und als Honorar die passende Form und Höhe finden. Als Honorarform kommen feste Vergütungen, Erfolgshonorare oder Mischformen infrage.
Feste Vergütung
- branchenübliche Honorierung von Beratungsleistungen
- notwendig, wenn Erfolgskennziffern nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt existieren oder gemessen werden können
- vereinbarte Vergütung begrenzt das Budget und die Beratungskosten und macht den Beratungseinsatz besser kalkulierbar
Erfolgshonorar
- zunehmend häufiger
- möglich, wenn Erfolgskennziffern (zum Beispiel Kostensenkungen) existieren und verlässlich gemessen werden können
- Risiken und Chancen werden zwischen Beratung und Unternehmen gleichermaßen geteilt
Mischform
- Festhonorar für einzelne Teilaufgaben oder Ergebnisse und ...
- Erfolgsbeteiligung, falls wichtige Ziele erreicht oder übertroffen werden
Beratungshonorare liegen üblicherweise zwischen 100 EUR und 200 EUR pro Stunde, können für spezielle Beratungsleistungen oder spezialisierte Unternehmensberatungen auch weit darüber hinausgehen. Die zusätzlichen Kosten für Reisen, Ausrüstung und Material, Versicherungen und Büro sollten 15 Prozent der Honorarsumme nicht übersteigen.
Beratungsvertrag erstellen
Wenn Sie mit dem Honorar handelseinig geworden sind, bleibt nur noch, die anderen Teile des Beratungsvertrags zu prüfen. Dazu stehen Ihnen im Praxisteil (unten) zwei Musterverträge zur Verfügung, anhand derer Sie eine qualifizierte Prüfung vornehmen können.
Beide Verträge können Sie als Vorlage nutzen; sie haben sich in der Praxis bewährt. Und sie sind völlig ausreichend. Große Beratungsunternehmen würden Ihnen sehr umfangreiche Vertragstexte auf den Tisch legen, deren Prüfung schon eine Menge Zeit kostet. Diese Unternehmen haben sich gegen viele Eventualitäten oder Haftungsfragen abgesichert, doch es sollte eigentlich um Sie und Ihre Bedürfnisse gehen.
Im Einzelfall kann Ihr eigener Vertragsentwurf Grundlage oder Maßstab für den letztlich vereinbarten Vertrag sein. Einige Institutionen wie „Business Angel“ oder „Senior Experten Service“ haben festgeschriebene Verträge; Sie können diese nur akzeptieren und sie unterzeichnen – oder es lassen.
Vertragserfüllung prüfen
Dann kommt die Arbeit am Beratungsprojekt, das mit einem Projektbericht abgeschlossen wird.
Vielleicht haben Sie sich schon während der gemeinsamen Arbeit Notizen gemacht: Da war es eine interessante Fragestellung, ein ungewöhnlicher Denkansatz, hier war es ein kleines, aber gutes Zwischenergebnis; an anderer Stelle waren Sie mit einer Einschätzung oder einem Ergebnis nicht zufrieden.
Am Schluss folgt die Prüfung des Abschlussberichtes. Achten Sie dabei auf folgende Aspekte:
- Sind die Darstellungen Ihres Unternehmens und die der Beratung viel zu umfangreich? (Was da steht, wissen Sie bereits oder ist irrelevant.)
- Lässt der Bericht große Teile von Standardformulierungen oder gar Standardrezepten vermuten?
- Scheinen die Lösungsvorschläge eher einem Fachbuch als Ihren konkreten Bedingungen angemessen?
- Werden Erfolg versprechende Änderungsvorschläge hochgerechnet und ein aufgeblasener Erfolg skizziert?
- Werden Folgeaufgaben mit Folgeverträgen lanciert?
- Entsteht der Eindruck, dass die Arbeit des Beraters unabkömmlich wird?
Ärgern Sie sich nicht, sondern besprechen Sie Ihre Eindrücke mit dem Berater oder der Beraterin und fordern Sie gegebenenfalls Nachbesserungen. Wenn Sie jedoch zufrieden sind, erteilen Sie einen guten Leumund. Und beglückwünschen Sie sich selbst.
Vertragsangebote prüfen
Wenn die Unternehmensberatung ein Angebot vorlegt und Leistung und Preis akzeptabel sind, können Sie zur vertraglichen Abstimmung schreiten. Aus Ihrer beruflichen Praxis haben Sie schon die verschiedensten Verträge kennengelernt, auch jetzt sind Sie frei in der Gestaltung.
Damit Sie keinen wichtigen Aspekt unberücksichtigt lassen, können Prüffragen hilfreich sein. Nutzen Sie dazu die folgende Vorlage.
Sowie Sie auf eine der Fragen mit einem NEIN antworten müssen, besteht Handlungsbedarf. Sie müssen sich dann Ihrer Ziele (nochmals) vergewissern und mit der Beraterin oder dem Berater zufriedenstellende Formulierungen finden.
Die in der folgenden Mustervorlage enthaltenen Beratungsverträge können zur Prüfung eines Ihnen vorgelegten Vertrages dienen. Sie können aber auch Vorlage für Ihren eigenen Vertrag sein.
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