Was bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten ist

Damit Vorgesetzte und Mitarbeitende wissen, was bei Krankheit zu beachten und zu tun ist, sollten sie die wichtigen arbeitsrechtlichen Regelungen kennen. In der Praxis stellen sich meist die folgenden Fragen:

  • Ab welchem Zeitpunkt muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen?
  • Wie funktioniert die elektronische Krankschreibung?
  • Was dürfen Beschäftigte während einer Krankschreibung tun und was nicht?
  • Was können Arbeitgeber unternehmen, wenn sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben?

Wann muss das ärztliche Attest vorliegen?

Ein kranker Mitarbeiter muss gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren; das ist die Krankmeldung.

Ist der Mitarbeiter voraussichtlich länger als drei Tage krank, benötigt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem Arzt oder einer Ärztin. Sie wird auch als Krankschreibung, Attest oder „gelber Schein“ bezeichnet.

Das Gesetz verlangt, dass der erkrankte Mitarbeiter spätestens nach drei Kalendertagen – das bedeutet: spätestens am vierten Krankheitstag – eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.

Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss der Arbeitnehmer das ärztliche Attest allerdings schon früher vorlegen. Der Arbeitgeber muss diese Aufforderung nicht begründen.

Merke

Ärtzliches Attest ab dem ersten Krankheitstag

Arbeitgeber können von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangen, dass diese ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Tag ihrer Krankmeldung vorlegen. Sie müssen dies dann aktiv anfordern, aber nicht begründen.

Elektronische Krankschreibung – worüber wird informiert?

Während früher der Arzt dem Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform zur Vorlage beim Arbeitgeber mitgegeben hat („gelber Schein“), wurde vor einiger Zeit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.

Das bedeutet: Der behandelnde Arzt sendet die Krankschreibung digital an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Dieser informiert seinen Arbeitgeber über die Krankschreibung.

Im nächsten Schritt kann der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse digital abrufen und sich darüber informieren:

  • von wann bis wann der jeweilige Arbeitnehmer krankgeschrieben wurde,
  • an welchem Datum die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt festgestellt wurde,
  • ob es sich um eine Erst- oder eine Folgemeldung handelt,
  • ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall beruht.

Wann ist eine telefonische Krankschreibung möglich?

Eine telefonische Krankschreibung – ohne persönlichen Arztbesuch – ist möglich. Diese kann bei leichten Erkrankungen ohne schwere Symptome erfolgen. Die kranken Mitarbeitenden melden sich telefonisch bei ihrem Hausarzt und bitten um eine Krankschreibung.

Es liegt jeweils im Ermessen des Arztes, ob die telefonische Anamnese ausreicht oder ob er den Patienten doch per Video-Call oder persönlich sehen möchte.

Was dürfen Mitarbeitende während der Arbeitsunfähigkeit machen und was nicht?

Generell gilt: Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen all das unterlassen, was eine möglichst schnelle Genesung gefährdet. Umgekehrt ist alles erlaubt, was den Heilungserfolg nicht beeinträchtigt oder sogar fördert.

Ob Sport, ein Kinobesuch, Freunde treffen oder Einkaufen während einer Krankschreibung verboten ist, kann also nicht pauschal beantwortet werden und hängt von der Art der Erkrankung und vom Einzelfall ab.

Entscheidend ist immer, ob die geplante Aktivität genesungswidrig ist oder nicht.

Wichtig sind in diesem Zusammenhang natürlich auch die Anweisungen des behandelnden Arztes. Verordnet der Arzt zum Beispiel strikte Bettruhe, wäre ein Gang zum Supermarkt oder das Treffen von Freunden als genesungswidrig einzustufen.

Darf man Sport treiben?

Ein Beispiel: Wer an einer Atemwegsinfektion leidet, sollte keinen Ausdauersport betreiben. Bei psychischen Erkrankungen dagegen können Bewegung und Sport sogar förderlich und damit für Arbeitnehmer erlaubt sein.

Darf man verreisen?

Reisen während einer Erkrankung ist ebenfalls (nur) dann erlaubt, wenn dadurch die Genesung nicht gefährdet wird.

Ist ein Nebenjob während der Erkrankung erlaubt?

Bei der Frage, ob ein Arbeitnehmer während einer Krankheit eine Nebenbeschäftigung ausüben darf, kommt es darauf an. Wird durch den Nebenjob die Genesung verhindert oder verzögert, ist die Tätigkeit zu unterlassen.

Falls es sich jedoch um einen Nebenjob handelt, der keinerlei Einfluss auf die Genesungsdauer hat, spricht grundsätzlich nichts dagegen, eine solche Tätigkeit auszuüben.

Merke

Was während der Krankheit erlaubt ist

Wer krankgeschrieben ist, darf während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit alles tun, was den Genesungsprozess fördert oder zumindest nicht beeinträchtigt. Welche Aktivitäten erlaubt sind, hängt demnach von der Art der Krankheit ab. Letztlich beurteilt dies der behandelnde Arzt.

Dürfen Arbeitgeber Fragen zu Art und Ursache der Erkrankung stellen?

Arbeitgeber dürfen zwar ihre Beschäftigten zur Krankheit befragen. Jedoch sind die Mitarbeitenden nicht dazu verpflichtet, auf eine solche Frage (wahrheitsgemäß) zu antworten.

Wenn Arbeitnehmer auf Fragen zu Art oder Ursache der Erkrankung keine Auskunft geben, dürfen Arbeitgeber dies nicht zum Anlass nehmen, den jeweiligen Mitarbeiter zu sanktionieren.

Merke

Fragen zur Krankheit

Arbeitgeber dürfen die krankgemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Art der Krankheit fragen. Sie dürfen aber nicht erwarten, dass die Antwort wahrheitsgemäß ist. Sind sie der Meinung, dass die Antwort falsch ist, dürfen sie daraus keine Sanktionen ableiten.

Änderung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Am Ende der Krankschreibung kann sich der Mitarbeiter weiterhin krankschreiben lassen, wenn der Arzt der Ansicht ist, dass der Mitarbeiter weiterhin arbeitsunfähig ist. Dann wird eine Folgebescheinigung ausgestellt.

Wenn sich der Mitarbeiter fit fühlt, obwohl er noch krankgeschrieben ist, darf er wieder arbeiten gehen. Eine „Gesundschreibung“ durch den Arzt ist nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.

Trotzdem muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Das heißt: Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass der Mitarbeiter (noch) nicht fit genug zum Arbeiten ist, sollte er das Gespräch mit ihm suchen und ihn gegebenenfalls zum Erholen nach Hause schicken.

Wenn Zweifel an der Krankschreibung bestehen

Der von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu. Er gilt allgemein als verlässlicher Nachweis für eine Arbeitsunfähigkeit.

Die Krankschreibung als solche und das Verhalten oder die Aktivitäten während der Ausfallzeit begründen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Krankmeldung. Zweifel an einer Erkrankung können erst in folgenden Fällen angebracht sein. Ein Mitarbeiter

  • lässt sich im Anschluss an Kündigung für die komplette Dauer der Kündigungsfrist, also bis zum letzten regulären Arbeitstag, krankschreiben;
  • meldet sich regelmäßig an Brückentagen krank;
  • fehlt auffällig oft freitags oder montags fehlt.

Es kommt dann auf den eindeutig belegbaren Zusammenhang oder die Häufigkeit von Krankmeldungen an.

Praxis

Regeln zur Krankmeldung festlegen

Legen Sie in Ihrem Unternehmen klare Regeln fest, was Mitarbeitende im Fall einer Krankheit zu leisten haben. Weisen Sie insbesondere auf die gesetzliche Pflicht hin, spätestens am vierten Tag einer Krankheit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt anzufordern.

Falls Sie vor dem vierten Tag eine solche Bescheinigung erwarten, können Sie Ihre Mitarbeitenden mit dem folgenden Schreiben darauf hinweisen.

Krankmeldungen überprüfen

Es gibt Situationen im betrieblichen Alltag, da kommen beim Arbeitgeber Zweifel auf, ob der krankgeschriebene Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig ist. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer auffällig oft montags fehlt oder wenn er sich direkt im Anschluss an eine erfolgte Kündigung für längere Zeit krankschreiben lässt.

Dokumentieren Sie die Krankmeldungen der Mitarbeitenden im Hinblick auf Häufigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Wochentag der Krankmeldung.

Wenn Sie dadurch Zweifel haben, lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie Krankschreibungen anzweifeln können.

Dazu im Management-Handbuch

Vorlagen nutzen

Weitere Kapitel zum Thema