Produkt-ControllingProdukt-Compliance mit Produkt-Controlling umsetzen
Rechtliche Rahmenbedingungen für Produkte einhalten
Es sollte selbstverständlich sein, dass nur solche Produkte auf den Markt und in den Verkehr gebracht werden, die allen relevanten Gesetzen, Verordnungen und Regeln entsprechen. Das Problem für das Produktmanagement ist allerdings, dass der Gesetzgeber und die Regelmacher nicht immer eindeutig vorschreiben, was erlaubt ist und was nicht; es gibt einen Graubereich und entsprechenden Interpretationsspielraum.
Oft wird erst, nachdem das Produkt im Gebrauch ist, durch Gerichte entschieden, ob das Produkt in seiner jeweiligen Gestalt den Gesetzen und Regeln zum Stand der Technik genügt. Zudem kann es eine fast unüberschaubare Vielzahl von Regeln geben, die ein Anbieter einhalten muss, wenn er Produkte entwickelt und in Verkehr bringt; insbesondere dann, wenn er dies in mehreren Ländern mit jeweils eigenen Regeln tut.
Produkt-Compliance
Unternehmen müssen im Rahmen der Produkt-Compliance sicherstellen, dass ihre Produkte alle Gesetze, Regeln und Vorschriften erfüllen, die für diese Produkte relevant sind. Dazu wird die sogenannte Produktkonformität überprüft, getestet und dokumentiert. Dafür braucht es im Unternehmen geeignete Prozesse und Management-Methoden, die als Produkt-Compliance-Management zusammengefasst werden.
Produkt-Controlling und Produkt-Compliance
Das Produkt-Controlling leistet wichtige Beiträge für die Produkt-Compliance, indem es:
- zusammenstellt und erklärt, welche Regeln für ein Produkt jeweils gelten und beachtet werden müssen
- kontinuierlich beobachtet, welche Regeln sich in Zukunft ändern und was dies für das Produkt bedeutet
- die Handlungsspielräume der Regelungen identifiziert und für das Produktmanagement und die Produktentwicklung aufzeigt
- Maßnahmen vorschlägt oder dringend empfiehlt, wenn Produkte aktuelle oder zukünftige Regeln nicht einhalten
Meistens werden Gesetze und Regeln in einem mehrjährigen Prozess entwickelt und oft gelten nach dem Inkrafttreten lange Übergangsfristen, sodass sich Hersteller entsprechend darauf einstellen können. Das Produkt-Controlling muss das Produktmanagement in dieser Zeit unterstützen und mit den notwendigen Informationen versorgen. Zu den Aufgaben des Produkt-Controllings gehören dann:
- Risikoanalyse für Produkte durchführen
- Produkte im Markt und in der Kundenanwendung beobachten
- Gegebenenfalls Produkte zurückrufen oder aus dem Markt nehmen
- Rechtliche Vorgaben für neue Produkte oder Produkt-Updates zusammenstellen
Risikoanalyse für Produkte durchführen
Das Produkt-Controlling muss dazu Informationen sammeln und bewerten, damit nur solche Produkte auf den Markt kommen, die dann in der Anwendung keinen Schaden verursachen – oder wo zumindest das Risiko, dass ein Schaden entsteht, minimal ist. Dafür wird das Produkt-Controlling für die Aufgaben zur Risikobeurteilung und Risikoanalyse in den Produktentwicklungsprozess eingebunden (siehe Abbildung 5).
Produktbeobachtung organisieren
Ist das Produkt im Markt eingeführt, muss das Produkt-Controlling die Produktbeobachtung organisieren. Dazu sind Hersteller und Unternehmen, die Produkte im Markt in Verkehr bringt (auch Händler), verpflichtet. Sie müssen Konstruktions- und Designfehler, Produktionsfehler und Instruktionsfehler (bei Warnhinweisen oder in Bedienungsanleitungen) am Markt beobachten und erkennen. Das betrifft auch das Zubehör anderer Hersteller, das mit dem Produkt in Verkehr gebracht wird.
Maßnahmen zur Produktbeobachtung können sein:
- Tests mit Kunden durchführen
- Rückmeldungen von Handel und Vertrieb bearbeiten
- Beschwerden aufnehmen und dokumentieren
- Beschwerden analysieren und Lösungen erarbeiten
- Rückfragen von Kunden bearbeiten
- mit Behörden zusammenarbeiten
- mit Versicherungen zusammenarbeiten
- alle Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch das Produkt im Rahmen des Qualitätsmanagements dokumentieren
Produktrückruf organisieren
Wenn sich erst nach dem Verkauf eines Produkts herausstellt, dass möglicherweise oder tatsächlich eine Gefahr von ihm ausgeht oder dass es einen Schaden verursachen kann, dann muss das Unternehmen abwägen, ob es eine Rückrufaktion startet. Dabei hat es nur eingeschränkten Gestaltungsspielraum. Es lassen sich folgende Eskalationsstufen unterscheiden:
- Klasse I: Durch das fehlerhafte Produkt treten Todesfälle, schwere Körperverletzungen oder dauernde Gesundheitsschäden auf. Dann ist unverzüglich ein Rückruf durchzuführen.
- Klasse II: Keine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit; es können aber dauerhafte oder schwer zu heilende Gesundheitsschäden durch das fehlerhafte Produkt eintreten: Entscheidung im Einzelfall, ob ein Rückruf gestartet werden muss.
- Klasse III: Das Produkt ist fehlerhaft und minderwertig, es entstehen aber wahrscheinlich keine Schäden an Leib und Leben des Nutzers. Das Produkt kann zurückgerufen werden, muss aber nicht. Oft genügt ein Warnhinweis.
Das Produkt-Controlling muss Informationen sammeln und damit zeigen, welche Klasse von Schäden beim Kunden eingetreten sind oder eintreten können. Daraus lässt sich dann ableiten, welche Maßnahmen zum Rückruf notwendig sind. Oft erfolgen entsprechende Rückrufe oder Warnhinweise über die Medien. Die Kunden können aber auch direkt und persönlich angesprochen werden. Wichtig ist:
- Kundenkontakt herstellen und konkrete Aktionen vorgeben.
- Mögliche Multiplikatoren (Medien) nutzen.
- Ursachen des Fehlers aufspüren und beseitigen.
- Kommunikationsplan erstellen und umsetzen, um den Imageschaden möglichst gering zu halten.
Schließlich überprüft das Produkt-Controlling, welchen wirtschaftlichen Schaden das Unternehmen aus dem Produktrückruf hat. Das betrifft Absatz, Umsatz und Gewinn, aber vor allem auch Image und Reputation beim Kunden und in der Branche.
Produktentwicklung und Produkt-Updates begleiten: Beispiel Öko-Design-Richtlinie
Welche Anforderungen aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen auf Unternehmen zukommen können, zeigt das Beispiel der Öko-Design-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie ist ein Instrument zur Verbesserung des produktbezogenen Ressourcen- und Energieverbrauchs und beschreibt ordnungsrechtliche Mindestanforderungen, die durch den Erlass von produktgruppenspezifischen Öko-Design-Verordnungen ermöglicht werden.
Am Beispiel der Öko-Design-Richtlinie 2009/125/EG58 soll der Prozess beschrieben werden, wie rechtliche Regeln mit der Produktplanung und Produktentwicklung beachtet werden müssen. Die Öko-Design-Richtlinie 2009/125/EG58 schafft einen Rahmen, um Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festzulegen. Durch spezifische Öko-Design-Anforderungen wird beispielsweise der Verbrauch von Energie durch Produkte reglementiert.
Dazu hat die EU produktgruppenspezifische Durchführungsmaßnahmen mit definierten Anforderungen in Form von Öko-Design-Verordnungen verabschiedet. Es dürfen jedoch nur dann Durchführungsmaßnahmen mit spezifischen Öko-Design-Anforderungen erlassen werden, wenn es sich um ein energieverbrauchsrelevantes Produkt im Sinne der Richtlinie handelt und folgende Kriterien erfüllt werden:
- Das europaweite Marktvolumen beträgt mehr als 200.000 Stück pro Jahr.
- Das Produkt hat im Hinblick auf sein Verkaufs- und Handelsvolumen eine erhebliche Umweltauswirkung in der Europäischen Gemeinschaft.
- Es weist ein hohes Potenzial bei der Verbesserung der Umweltverträglichkeit auf, ohne übermäßig hohe Kosten zu verursachen.
Die Konformität mit den spezifischen Öko-Design-Anforderungen wird am Produkt mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen. Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gefordert wird.
Inzwischen gibt es eine Reihe von Produkten, für die eine Öko-Design-Verordnung erlassen wurde. Beispiele sind:
- Glühlampe
- Staubsauger
- Ventilatoren
- Elektromotoren
- Heizkessel
Das Produkt-Controlling muss erkennen und zusammentragen, welche Anforderungen aus dem komplexen und langjährigen Prozess zur Ausgestaltung der jeweiligen Verordnung entstehen. Das Produktmanagement kann sich dann entsprechend vorbereiten. Über Branchenverbände kann es zudem Einfluss nehmen auf die konkreten Anforderungen, Regelungen und Grenzwerte.
Anforderungen gemäß Öko-Design-Verordnung für Staubsauger
Die Öko-Design-Verordnung (EU) Nr. 666/2013 für Staubsauger schreibt für diese Produktgruppe seit 2017 verbindlich vor:
- Nennleistungsaufnahme muss weniger als 900 W betragen
- jährlicher Energieverbrauch muss weniger als 43,0 kWh/Jahr betragen (50 Mal Staubsaugen einer durchschnittlichen Wohnfläche von 87qm)
- Staubaufnahme auf Teppichen (dpuc) muss mindestens 0,75 betragen (dies gilt nicht für Hartbodenstaubsauger)
- Staubaufnahme auf harten Böden (dpuhf) muss mindestens 0,98 betragen (dies gilt nicht für Teppichstaubsauger)
- Staubemission darf höchstens 1,00% betragen
- Schallleistungspegel darf höchstens 80 dB(A) betragen
- Schlauch muss so haltbar sein, dass er auch nach 40.000 Schwenkungen unter Belastung noch verwendbar ist
- Motorlebensdauer muss mindestens 500 Stunden betragen
Stand 01.09.2017
Hinter solchen rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen stecken oft komplexe technologische und marktliche Auswirkungen. Die Umsetzung kann für Unternehmen teuer werden, kann aber auch zu attraktiven Innovationen und Wettbewerbsvorteilen führen. Das Produkt-Controlling kann diese Möglichkeiten aufzeigen, indem es die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug setzt zu den wirtschaftlichen Kennzahlen wie Kosten, Umsatz, Deckungsbeitrag oder Gewinn – wie sie hier im Handbuch-Kapitel ausführlich dargestellt sind.
Gesetzliche Anforderungen identifizieren und Maßnahmen ableiten
Halten Sie fest, welche Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regeln für Ihre Produkte wichtig sind und welche Anforderungen im Detail Sie dazu einhalten müssen. Dokumentieren Sie regelmäßig:
- gesetzliche Grundlage
- Anforderung im Detail
- Anforderungen an Test, Nachweise, Dokumentation und Kennzeichnung
- Erfüllung und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen
- Risikobeurteilung bei Inverkehrbringen im Markt
- Produktverhalten und Fehler bei der Nutzung durch die Kunden
Fassen Sie Ihre Ergebnisse und Erkenntnisse in einem Bericht (jährlich oder halbjährlich) zusammen und stellen Sie diesen Ihrem Produktmanagement zur Verfügung. Nutzen Sie dazu die folgenden Vorlagen.
Compliance-Prozesse überprüfen
Überprüfen Sie zudem die Prozesse in Ihrem Unternehmen, die dafür Sorge tragen, dass alle Gesetze und Regeln eingehalten werden. Orientieren Sie sich dazu an dem Schema zur Risikobeurteilung mit der folgenden Vorlage.
Produkte aus rechtlicher Sicht bewerten
Führen Sie eine Bewertung Ihrer bestehenden und neuen Produkte in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Normen (Compliance) durch. Prüfen Sie dabei, ob Sie alle aktuell geltenden Regeln einhalten. Beachten Sie außerdem, welche Gesetze und Normen in der Zukunft eingehalten werden müssen und wie Sie diese Anforderungen umsetzen können. Prüfen Sie außerdem, ob mit der Einhaltung der Regeln hohe Aufwendungen und spezifische Risiken verknüpft sind.
Mögliche Bewertungskriterien finden Sie unter den Aspekten:
- Anforderungen Produkthaftung
- Anforderungen zur Produktbeobachtung
- relevante Gesetze und Verordnungen
- Einhaltung von Normen und technischen Regeln
- Anforderungen zur Kennzeichnungspflicht
In der folgenden Vorlage können Sie dazu produktspezifische Bewertungskriterien festlegen und prüfen, welche Potenziale und Chancen einerseits und welche Bedrohungen und Risiken andererseits diese mit sich bringen.
Zeigen Sie schließlich im Potenzial-Steckbrief, welche Auswirkungen die Maßnahmen zur Produkt-Compliance auf ausgewählte Erfolgskennzahlen haben können.