InnovationsstrategieUmweltschutz und Klimaschutz als Treiber der Innovationsstrategie
Ökologische Anforderungen an die Unternehmensführung und das Innovationsmanagement
Nicht nur durch Knappheit von natürlichen Ressourcen und strengere Umweltschutzauflagen, sondern auch durch das steigende Umweltbewusstsein im Unternehmen und in seinem gesellschaftlichen Umfeld entsteht der Druck zu ökologischen Innovationen. Unternehmensintern sind dies das Management und die Beschäftigten, unternehmensextern sind dies Kunden, Lieferanten, Kapitalgeber, Banken, Versicherungen und der Staat.
Innovationen als Ergebnis betriebswirtschaftlicher Entscheidungs- und Handlungsprozesse sind ebenso wie alle anderen Resultate unternehmerischer Tätigkeit mit Konsequenzen für die ökologische Umwelt verbunden. Deshalb hat das Innovationsmanagement als Wegbereiter für Neues und Zukünftiges eine besondere Verantwortung gegenüber der Ökologie zu tragen. Umweltschutz ist somit als eine der größten Herausforderungen an die Innovationskraft von Unternehmen anzusehen.
Umweltschutz und Klimaschutz als Unternehmensziele
Um die Diskrepanz zwischen Umweltbewusstsein und Umwelthandeln zu überwinden, ist es erforderlich, den Faktor Umweltschutz als explizites Ziel in das Zielsystem der Unternehmung aufzunehmen. Merkmale für einen integrierten Umweltschutz im Unternehmen sind:
- alle materiellen und energetischen Inputs und Outputs betrieblicher Transformationsprozesse werden erfasst
- präventive Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen durch produkt- und produktionsintegrierte Umweltschutzlösungen
- Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse bei der Kooperation mit allen vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen der Produktion
Innovationen für die Umwelt entstehen dann, wenn Produkte und Prozesse weniger Materialeinsatz notwendig machen, weniger Abfälle und Emissionen erzeugen und weniger Energie verbrauchen (integrierter Umweltschutz). Zudem kann die im Unternehmen und durch seine Produkte benötigte Energie durch regenerative Quellen erzeugt werden und Abfälle oder Emissionen werden wieder- oder weiterverwendet.
Umweltpolitische Rahmenbedingungen des Innovationsmanagements
Den umweltpolitischen Rahmen für ein ökologieorientiertes Innovationsmanagement bilden drei Prinzipien:
- Vorsorgeprinzip soll Umweltbelastungen präventiv vermeiden.
- Verursacherprinzip rechnet die Kosten der Vermeidung, der Beseitigung und des Ausgleichs von Umweltbelastungen dem Verursacher zu.
- Kooperationsprinzip verlangt, Umweltentscheidungen durch einen Diskurs zwischen den Verantwortlichen für umweltbeeinträchtigende Aktivitäten sowie den davon Betroffenen zu treffen.
Ihre Wirkung entfalten die Prinzipien durch den Einsatz eines umweltpolitischen Instrumentariums. Es setzt sich zusammen aus Vorschriften (Gesetze, Standards) sowie aus positiven und negativen Anreizen (Abgaben, Finanzhilfen, Umweltzeichen).
Gesetze zum Umweltschutz
Umweltschutzvorschriften geben Unternehmen Impulse für Anpassungsinnovationen an ein erwünschtes ökologisches Produkt- und Produktionsniveau. Beispiele sind:
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Inhalt: bewirkt Verfahrensinnovationen auf dem Gebiet genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Inhalt: Forcierung des Übergangs von der traditionellen Durchlaufwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft
Normen und Verordnungen
Umweltstandards dienen der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe der Umweltgesetze (zum Beispiel schädliche Umweltwirkungen, Stand der Technik) mit genau definierten Größen, um damit detaillierte technische Anforderungen an umweltrelevante Projekte zu formulieren. Beispiel: Norm ISO-Reihe 14000 zum Umweltmanagement.
Die EG-Öko-Audit-Verordnung ist ein EU-weites System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Inhalt: Die Unternehmen verpflichten sich unter anderem zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sowie zur wirtschaftlich vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Zertifikat kann bei Erfüllung aller Anforderungen als Wettbewerbsvorteil, zum Beispiel bei öffentlichen Ausschreibungen genutzt werden.
Zertifikate und Umweltschutz-Siegel
Die EU-Umweltzeichen-Verordnung (EWG-Verordnung Nr. 880/92) ist ein EU-weites Umweltkennzeichnungssystem, an dem sich Unternehmen mit dem Ziel eines Wettbewerbsvorteils für ökologisch gestaltete Produkte beteiligen. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Vergabe des zum Zwecke der Produktwerbung einsetzbaren EU-Umweltzeichens (EU Ecolabel) erfolgt nach erfolgreicher Produktprüfung, bei der dem technischen Fortschritt angepasste Umweltkriterien, insbesondere die Anwendung sauberer Technologien sowie die Minimierung der Produktlebensdauer, zugrunde gelegt werden.
Kooperationen
Kooperationslösungen dienen umweltpolitischen Instanzen zur Realisierung ihrer Vorstellungen in Form von rechtlich verbindlichen oder unverbindlichen Vereinbarungen mit Umweltverschmutzern. Die größte Bedeutung unter den Kooperationslösungen haben die Selbstbeschränkungsabkommen.
Handel mit Zertifikaten
Der EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS) ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Der Emissionshandel ist eines der Mittel, mit denen die Europäische Union versucht, ihre Klimaschutzziele zu erreichen.
Beispiel: Ökodesign-Richtlinie
Gesetzgeber gibt die Regeln vor
Die Ökodesign-Richtlinie ist Teil des sekundären Unionsrechts und wurde durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Bereits im Jahr 2005 wurde unter der nicht amtlichen Bezeichnung Ökodesign-Richtlinie die Richtlinie 2005/32/EG56 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte erlassen.
Umweltschutz-Ziele: Energieeinsparung und Umweltverträglichkeit
Die vorrangigen Ziele der Richtlinie umfassten die Verbesserung der Energieeffizienz und der Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten, die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in der EU. Im Jahr 2009 wurde die Rechtsnorm von Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG58 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte abgelöst. Sie wird immer wieder aktualisiert und ergänzt, indem weitere Produkte unter ihren Geltungsbereich fallen.
Als ein elementarer Bestandteil der integrierten Produktpolitik (IPP) in der EU beschränkt sich die Ökodesign-Richtlinie nicht auf die Nutzungsphase, sondern bezieht den gesamten Lebenslauf, der von ihrem Geltungsbereich erfassten Produkte, in die Betrachtung ein.
Einzelvorgaben führen zu Innovationen
Dabei unterscheiden die Richtlinie und die Gesetzgebung allgemeine und spezifische Ökodesign-Anforderungen. Während allgemeine Ökodesign-Anforderungen keine konkreten Bestimmungen oder Grenzwerte beinhalten, werden durch spezifische Ökodesign-Anforderungen ausgewählte Umweltaspekte wie beispielsweise der Verbrauch von Elektrizität reglementiert. Dazu hat die EU produktgruppenspezifische Durchführungsmaßnahmen mit konkreten Anforderungen in Form von Verordnungen verabschiedet.
Auf Grundlage des Artikel 15, 1 der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dürfen jedoch nur dann Durchführungsmaßnahmen mit spezifischen Ökodesign-Anforderungen erlassen werden, wenn es sich um ein energieverbrauchsrelevantes Produkt im Sinne der Richtlinie handelt und folgende Kriterien erfüllt werden:
- Das europaweite Marktvolumen beträgt mehr als 200.000 Stück pro Jahr.
- Das Produkt hat im Hinblick auf sein Verkaufs- und Handelsvolumen eine erhebliche Umweltauswirkung in der Europäischen Gemeinschaft.
- Es weist ein hohes Potenzial bei der Verbesserung der Umweltverträglichkeit auf, ohne übermäßig hohe Kosten zu verursachen.
CE-Kennzeichnung
Die Konformität mit den Ökodesign-Anforderungen wird am Produkt mit der sogenannten CE-Kennzeichnung nachgewiesen. Die CE-Kennzeichnung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/200864 Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gefordert wird.
Beispiel für gesetzliche Umweltschutz-Vorgaben
Die Ökodesign-Verordnung für Staubsauger schreibt für das Inverkehrbringen von Staubsaugern folgendes vor:
- Die Nennleistungsaufnahme muss weniger als 900 W betragen
- Der jährliche Energieverbrauch muss weniger als 43,0 kWh/Jahr betragen
- Die Staubaufnahme auf Teppichen (dpuc) muss mindestens 0,75 betragen (dies gilt nicht für Hartbodenstaubsauger)
- Die Staubaufnahme auf harten Böden (dpuhf) muss mindestens 0,98 betragen (dies gilt nicht für Teppichstaubsauger)
- Die Staubemission darf höchstens 1,00 % betragen
- Der Schallleistungspegel darf höchstens 80 dB (A) betragen
- Soweit vorhanden, muss der Schlauch so haltbar sein, dass er auch nach 40.000 Schwenkungen unter Belastung noch verwendbar ist
- Die Motorlebensdauer muss mindestens 500 Stunden betragen
Die Hersteller von Staubsaugern mussten bis 2017 entsprechende Produktverbesserungen umsetzen. Das setzt im Einzelfall Innovationen voraus, um diese Vorgaben zu erreichen.
Ansatzpunkte ökologieorientierter Innovationsstrategien
Ökologische Maßnahmen müssen grundsätzlich den gesamten Produktlebenszyklus in Betracht ziehen. Entsprechend dem Querschnittcharakter des Umweltschutzes sind ganzheitliche Lösungen mit interdependenten Teillösungen erforderlich. Es existieren dafür verschiedene Ansätze.
Input- oder ressourcenorientierte Konzepte haben den Grundsatz, Ressourcen möglichst sparsam zu verwenden. Diesen Ansätzen liegen zwei Strategien zugrunde:
- Vermeidungsstrategien zielen auf die Verringerung der Ressourcenintensität durch Erhöhung der Ressourceneffizienz. Die Umsetzung der Vermeidungsstrategie erfolgt durch Orientierung der Produktentwicklung an den Grundstrategien: Langlebigkeit der Produkte, Reparaturfähigkeit und Recycling.
- Substitutionsstrategien sollen zum Einsatz nicht-regenerativer durch regenerative Ressourcen (zum Beispiel Solar-, Wind-, Wasserenergie; nachwachsende Rohstoffe) sowie umweltschädigender durch weniger umweltbelastende Stoffe führen.
Outputorientierte oder produktorientierte Konzepte können folgende Ansatzpunkte haben:
- schadstoffarme Werkstoffauswahl
- Demontagefreundlichkeit
- Bauteile- und Gerätekennzeichnung
- Werkstoffminimierung
- Vermeidung von Verpackung
Bei produktionsorientierten Konzepten wird das Produktlebenszyklusmodell aufgrund der ökologischen Auswirkungen um die sogenannten Rückstandzyklen erweitert.
Innovationen durch Umweltschutz
Viele Innovationen werden beeinflusst durch den Umweltschutz in Unternehmen und durch die bessere Nutzung von natürlichen Ressourcen. Beispiele sind: weniger Material- und Energieverbrauch, bessere Recyclingfähigkeit, Schutz der Atmosphäre vor Klimagasen, Einsatz regenerativer Energien, weniger gesundheitsschädliche Materialien und Stoffe in den Produkten.
Auslöser dafür sind oft Gesetze und staatliche Vorgaben oder Anforderungen der umweltbewussten Kunden. Prüfen Sie für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte:
- Inwiefern ist der Umweltschutz für Sie relevant?
- Welche Prozesse wirken direkt, welche indirekt auf die Umwelt ein?
- Welche Umweltrelevanz haben Ihre Produkte?
- Wie schätzen Sie das Verhalten Ihres Unternehmens und die Einstellung des Managements gegenüber dem Umweltschutz ein?
Überprüfen Sie: Welche Chancen für besondere Brancheninnovationen ergeben sich für Ihr Unternehmen durch die Anforderungen des Umweltschutzes?
Grundlage für alle Innovationen im Unternehmen sind Informationen über Märkte, Kunden und Wettbewerber. Diese müssen systematisch erhoben und ausgewertet werden. Wie Sie dabei vorgehen können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt dieses Handbuch-Kapitels.