Arbeitszeit und Personaleinsatz planen4-Tage-Woche und arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Welche Modelle für eine 4-Tage-Woche kommen in Betracht?
- Dürfen Arbeitgeber die Einführung einer 4-Tage-Woche einseitig beschließen?
- Kann gleiche Leistung in kürzerer Zeit verlangt werden?
- Welche Höchstarbeitszeiten sind bei der 4-Tage-Woche einzuhalten?
- Darf die 4-Tage-Woche nur für bestimmte Mitarbeitende eingeführt werden?
- Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?
- Wie müssen Arbeitsverträge angepasst werden?
- Muss das Gehalt bei Einführung der 4-Tage-Woche angepasst werden?
- Dürfen Arbeitnehmer die 4-Tage-Woche ablehnen?
- 2 Vorlagen im Praxisteil
Welche Modelle für eine 4-Tage-Woche kommen in Betracht?
Bei der 4-Tage-Woche kommen verschiedene Varianten infrage:
- Variante 1: Die Anzahl der Wochenstunden und das Gehalt bleiben gleich. Die Arbeitsstunden werden von fünf auf vier Tage umverteilt.
- Variante 2: Wochenarbeitszeit und Gehalt werden reduziert.
- Variante 3: Die Wochenarbeitszeit wird reduziert, aber es erfolgt ein voller Lohnausgleich; das Gehalt bleibt gleich.
Welche Variante für ein Unternehmen und die Beschäftigten attraktiv ist und wie diese im Detail praktiziert wird, hängt von vielen Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren ab.
Aus Sicht des Unternehmens müssen technische und organisatorische Aspekte beachtet werden wie Auslastung der Betriebsmittel oder Kundenanforderungen. Und natürlich wird die Wirtschaftlichkeit der möglichen Arbeitszeitmodelle betrachtet. Im Idealfall kommt es dadurch zu keinen zusätzlichen Kosten.
Für viele Arbeitnehmer spielt der finanzielle Aspekt – die Frage, ob und inwiefern ein Lohnausgleich gewährt wird – eine wichtige Rolle, ob sie ein neues Wochenarbeitszeitmodell mittragen oder nicht.