ArbeitsvertragAbschluss eines Arbeitsvertrags – was Sie beachten und dokumentieren müssen
- Wie ein Arbeitsvertrag zustande kommen kann
- Besonderheit bei befristeten Arbeitsverträgen
- Vertragsfreiheit und Günstigkeitsprinzip
- Nachweisgesetz: Welche Angaben müssen schriftlich festgehalten werden?
- Nachweis der Vertragsbedingungen in Schriftform oder in Textform
- Wenn das Nachweisgesetz nicht erfüllt wird
- Gleichbehandlungsgrundsatz beachten
- Bei vorformulierten Arbeitsverträgen gilt AGB-Recht
- Mit Vorlage im Praxisteil
Wie ein Arbeitsvertrag zustande kommen kann
Normalerweise kommt ein Beschäftigungsverhältnis durch den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags zustande: Der Arbeitgeber legt dem (künftigen) Arbeitnehmer einen Vertrag vor und beide Seiten unterschreiben diesen.
Eine schriftliche Vereinbarung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist zwar üblich, doch die schriftliche Form ist keine zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Arbeitsvertrags. Ein Arbeitsvertrag kann auch durch eine mündliche Absprache geschlossen werden.
Beispiel: Arbeitsvertrag durch mündliche Ansprache
Der Inhaber eines Malerbetriebs ruft einen Bekannten an, von dem er weiß, dass er gerade auf Arbeitssuche ist. Er fragt ihn, ob er zum nächsten 1. bei ihm anfangen möchte. Dieser antwortet mit „Ja“. Bereits in diesem Moment gilt der Vertrag zivilrechtlich als zustande gekommen.