MitarbeiterbindungPersonalaustritt wegen Rente vorbereiten
- Wie wird das Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt beendet?
- Müssen Unternehmen den Austritt des Mitarbeiters melden?
- Wie organisieren Sie die Übergabe von Aufgaben?
- Warum sollten Sie ein Abschlussgespräch führen?
- Worauf achten Sie beim Abschlussgespräch?
- Welche administrativen Aufgaben fallen an?
- Wird beim Eintritt in die Altersrente ein Arbeitszeugnis ausgestellt?
- Worauf achten Sie bei der Abschiedsfeier?
- 4 Vorlagen im Praxisteil
Wie wird das Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt beendet?
Zunächst sollten Sie den Arbeitsvertrag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters sorgfältig prüfen. Dieser enthält Informationen zu Kündigungsfristen und manchmal auch Vereinbarungen bezüglich des Renteneintritts.
Nur weil ein Beschäftigter das Renteneintrittsalter erreicht, endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch. Der Mitarbeiter muss dazu:
- eine Kündigung einreichen oder
- einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Eine Kündigung wegen Alters seitens des Arbeitgebers ist nicht zulässig.
Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann jedoch von vornherein vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Ende des Monats endet, an dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht.
Prüfen und beachten sollten Sie:
- Welche Kündigungsfristen gelten laut Arbeitsvertrag?
- Sind laut Vertrag Abfindungszahlungen, zusätzliche Rentenbeiträge oder besondere Übergangsregelungen vereinbart?
- Ist die direkte Übergabe von Aufgaben vom ausscheidenden Mitarbeiter an den Nachfolger geplant?
Dazu gehören die Einarbeitung oder die temporäre Umverteilung von Aufgaben; dies muss entsprechend vorbereitet werden.