ArbeitsrechtArbeitsrechtliche Fragen für Arbeitnehmer – Fälle aus dem Betriebsalltag

  • Fall 1: Zu spät zur Arbeit kommen
  • Fall 2: Verspätete Gehaltszahlung
  • Fall 3: Ungleiches Gehalt
  • Fall 4: Diskriminierung und Mobbing
  • Fall 5: Benachteiligung in Teilzeit
  • Fall 6: Urlaubsplanung mit und ohne schulpflichtige Kinder
  • Fall 7: Anordnung von Überstunden
  • Fall 8: Anspruch auf Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
  • Mit Vorlage im Praxisteil

Fall 1: Zu spät zur Arbeit kommen

Ein Arbeitnehmer kommt wegen eines Staus im Berufsverkehr zu spät zur Arbeit. Was passiert mit der „verlorenen“ Arbeitszeit?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Er trägt das sogenannte Wegerisiko. Kommt er wegen eines Staus im Berufsverkehr oder aufgrund eines Zugausfalls zu spät zur Arbeit, kann er für die verlorene Arbeitszeit keine Vergütung verlangen und muss diese nacharbeiten.

Das Gleiche gilt bei angekündigten Streiks im öffentlichen Nahverkehr. In solchen Fällen müssen es die Arbeitnehmer entsprechend organisieren, dass sie trotzdem rechtzeitig zur Arbeit kommen. Auch winterliche Verkehrsbehinderungen durch Schnee und Eis fallen unter das Wegerisiko des Arbeitnehmers.

Fall 2: Verspätete Gehaltszahlung

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht pünktlich. Was kann der betroffene Mitarbeiter tun? Darf er die Arbeitsleistung verweigern?

Hierbei kommt es darauf an, wie lange der Arbeitgeber schon mit der Zahlung in Verzug ist. Bei kurzzeitigen Verzögerungen von einigen wenigen Tagen darf der Arbeitnehmer nicht gleich mit Arbeitsverweigerung reagieren. Das wäre unverhältnismäßig.

In einem solchen Fall ist es ratsam, sich zunächst an die Personalabteilung oder an die Lohnbuchhaltung zu wenden, um zu erfahren, was der Grund für die verzögerte Lohnzahlung ist und wann mit der Zahlung gerechnet werden kann.

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