Arbeitszeit erfassen, verwalten, auswertenRechtliche Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit

  • In welchem Gesetz wird die Arbeitszeit geregelt?
  • Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit?
  • Regelungen zur Arbeitszeit in Tarifverträgen und Unternehmen
  • Regelungen zur Arbeitszeit in Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen
  • Welche Sonderregelungen zur Arbeitszeit gibt es?
  • Muss Arbeitszeit erfasst werden?
  • Konflikte rund um die Arbeitszeit
  • Praxisteil

In welchem Gesetz wird die Arbeitszeit geregelt?

Maßgeblich für die Arbeitszeit sind die Arbeitszeitgesetze der einzelnen Staaten. In Deutschland sind die Vorgaben im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dargestellt, in Österreich gilt das Arbeitszeitgesetz (AZG) und in der Schweiz das Arbeitsgesetz (ArG), teilweise um Verordnungen ergänzt.

Außerdem gilt für die Länder der Europäischen Union die europäische Richtlinie 203/88/EG. Diese Gesetze geben den rechtlichen Rahmen für die Arbeitszeit vor.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit. Es gibt eine Obergrenze vor, um Beschäftigte vor zu viel Arbeit zu schützen:

  • In Deutschland gilt nach § 3 ArbZG, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer pro Werktag im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreiten darf; im Einzelfall kann sie maximal 10 Stunden pro Tag betragen. Bei 6 Werktagen pro Woche ergibt sich daraus eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.
  • In der Schweiz gilt eine Obergrenze der Arbeitszeit pro Woche von 45 Stunden oder 50 Stunden (je nach Berufsgruppe); mit Pausen darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden betragen (Art. 9 und Art. 10 ArG).
  • In Österreich darf die Arbeitszeit pro Tag maximal 8 Stunden oder mit Einschränkungen 10 Stunden und pro Woche maximal 40 Stunden betragen (§ 3 und § 4 AZG).

Alle Gesetze sehen Ausnahmen vor, die möglich, aber an Einschränkungen und Bedingungen geknüpft sind.

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