Fachkräfte aus dem Ausland einstellenAuszubildende aus dem Ausland einstellen

  • Welche rechtlichen Grundlagen sollten Sie kennen?
  • Visum für Azubis aus Drittstaaten
  • Wo finden Sie Azubis aus dem Ausland?
  • Ausländische Auszubildende unterstützen
  • Versicherungen und Sozialabgaben
  • Berufsschule und Schulpflicht
  • Ausländische Azubis integrieren
  • 4 Vorlagen im Praxisteil

Welche rechtlichen Grundlagen sollten Sie kennen?

In Deutschland gilt bei der Rekrutierung und Beschäftigung von Auszubildenden das Berufsausbildungsgesetz (BBiG), unabhängig davon, ob Azubis aus dem Inland oder Ausland kommen.

Weiter wird nach Herkunftsland unterschieden:

Auszubildende aus der EU

Wenn Sie eine Person ausbilden möchten, die bereits dauerhaft in der EU lebt, gibt es keine besonderen Auflagen oder rechtliche Einschränkungen. Gleiches gilt für Azubis aus der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation).

Trotzdem gilt: Ihr Azubi muss seinen Wohnort anmelden, wenn er für die Ausbildung nach Deutschland zieht. Hierfür sind das Einwohnermeldeamt und das Bürgeramt zuständig. Dann steht einem erfolgreichen Ausbildungsstart nichts im Wege.

Auszubildende aus Drittstaaten

Beim Rekrutieren von Auszubildenden aus Drittstaaten gibt es einiges mehr zu beachten. Insbesondere wird ein Visum benötigt, bevor die Ausbildung starten kann.

Beschäftigung von Jugendlichen

Eine Ausbildung umfasst den Besuch der Berufsschule und die Mitarbeit im Betrieb. Dabei muss der oder die Auszubildende mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen (unter 18) müssen zudem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachtet werden.

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