ArbeitsvertragBefristete Arbeitsverträge rechtssicher abschließen

  • Gründe für befristete Arbeitsverträge
  • Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag zulässig?
  • Was ist ein Vorbeschäftigungsverbot?
  • Was gilt nicht als Vorbeschäftigung?
  • Befristung eines Arbeitsvertrags verlängern
  • Sonderfälle der sachgrundlosen Befristung
  • Befristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund
  • Sind Befristungsketten erlaubt?
  • Wann endet das befristete Arbeitsverhältnis?
  • Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung des Arbeitsvertrags
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Gründe für befristete Arbeitsverträge

Häufig wird bei Neueinstellungen nicht direkt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, sondern ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dafür kann es aus Sicht des Unternehmens gute Gründe geben, zum Beispiel:

  • Das Unternehmen hat einen nur vorübergehenden Bedarf an der Arbeitskraft, weil ein zeitlich befristetes Großprojekt zu bewältigen ist.
  • Das Unternehmen benötigt eine Vertretung für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, zum Beispiel bei krankheitsbedingtem Ausfall oder bei Mutterschutz, Elternzeit, Sabbatical etc.
  • Der Arbeitgeber will den neuen Mitarbeiter zunächst testen und nicht direkt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abschließen.

Beim Abschluss einer Befristungsvereinbarung gilt: Wenn Sie die rechtlichen Vorgaben nicht exakt beachten, kann das zur Unwirksamkeit der Befristung führen. Ist die Befristung unwirksam, kommt ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande.

Merke

Befristungsvereinbarung erfolgt schriftlich und vor Arbeitsantritt

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen wird. Außerdem muss die Befristung unbedingt vor Arbeitsantritt vereinbart werden.

Wenn die Befristung nur mündlich verabredet wird oder wenn die schriftliche Befristungsvereinbarung zu spät erfolgt, ist sie unwirksam. Dann kommt ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande.

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