Pflichten der GeschäftsleitungBeauftragte für betriebliche Aufgaben bestellen
- Worum geht es bei der Bestellung von Betriebsbeauftragten?
- Welche Pflichten und Funktionen haben betrieblich Beauftragte?
- Wann ist die Bestellung eines Beauftragten verpflichtend?
- Freiwillige Bestellung von Beauftragten
- Was die Geschäftsführung leisten muss
- Kann der Besteller die Haftung an den Beauftragten delegieren?
- Können eigene Mitarbeitende als Betriebsbeauftragte eingesetzt werden?
- Externer Dienstleister als Betriebsbeauftragter
- 4 Vorlagen im Praxisteil
Worum geht es bei der Bestellung von Betriebsbeauftragten?
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung im Unternehmen, zum Beispiel wenn es um die Vermeidung oder Minimierung bestimmter betrieblicher Risiken geht. Insbesondere in größeren Betrieben ist es jedoch praktisch unmöglich, dass der oder die Geschäftsführer jeden einzelnen Verantwortungsbereich selbst übernehmen oder überwachen.
Es gilt also, bestimmte Pflichten an Mitarbeitende oder externe Dienstleister zu delegieren. Die Bestellung von betrieblich Beauftragten ist in verschiedenen Gesetzen sogar ausdrücklich vorgeschrieben.
Welche Pflichten und Funktionen haben betrieblich Beauftragte?
Der Beauftragte ist für ein bestimmtes Fachgebiet verantwortlich und unterstützt die Geschäftsleitung, indem er Aufgaben wahrnimmt, zu dessen Erfüllung das Unternehmen verpflichtet ist.
Folgende Pflichten oder Funktionen hat ein Beauftragter typischerweise:
- Überwachungs- und Kontrollpflicht (zum Beispiel, wenn es um den Bereich Arbeitssicherheit geht)
- Beratungsfunktion
- Informationspflicht gegenüber Beschäftigten