MitarbeiterbindungBleibeprämie mit Stichtagsklausel einführen

  • Was ist eine Bleibeprämie?
  • Was ist die Stichtagsklausel?
  • Wie hängen die Bleibeprämie und die Stichtagsklausel zusammen?
  • Ist eine Bleibeprämie sinnvoll und wie hoch soll sie sein?
  • Welche Kriterien und Zielgruppen sollten definiert werden?
  • Wie lässt sich eine Stichtagsklausel rechtssicher gestalten?
  • Was ist aus steuerlicher und arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?
  • Welche Auswirkungen hat die Bleibeprämie auf die Motivation der Belegschaft?
  • Wie gehen Sie mit Sonderfällen um?
  • Welche rechtlichen Risiken bestehen bei der Einführung einer Bleibeprämie?
  • Wie kann eine Bleibeprämie in die Gesamtvergütung integriert werden?
  • Wie wird die Bleibeprämie an die Unternehmensstrategie angepasst?
  • Was passiert, wenn sich die wirtschaftliche Lage ändert?
  • 3 Vorlagen im Praxisteil

Was ist eine Bleibeprämie?

Die Bleibeprämie ist ein finanzieller Anreiz, den Unternehmen Mitarbeitenden bieten, um deren Verbleib langfristig zu sichern und die Fluktuation zu reduzieren. Sie wird auch als Halteprämie oder Retention-Bonus bezeichnet.

Sie beträgt in der Regel zwischen 10 und 15 Prozent des Bruttojahresgehalts. Es ist wichtig, dass die Prämie in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt steht, denn: Ist die Bleibeprämie zu hoch, könnte sie als Anerkennung der Arbeitsleistung betrachtet werden, was arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte.

Was ist die Stichtagsklausel?

Die Stichtagsklausel definiert ein festes Datum, zu dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch im Unternehmen tätig und ungekündigt sein muss, um die Bleibeprämie zu erhalten. Sie sorgt für klare Regeln dazu, wann der Anspruch auf die Prämie besteht und wann nicht.

Mit der Stichtagsklausel legen Unternehmen außerdem fest, wie lange eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Unternehmen bleiben soll, bevor sie oder er die Bleibeprämie erhält. Entsprechend kann die Bleibeprämie einmal pro Jahr oder in größeren Abständen gewährt werden.

Hier sind zwei mögliche Formulierungen für eine Stichtagsklausel:

Die Bleibeprämie wird nur dann gewährt, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zum Stichtag [Datum] ungekündigt und weiterhin im Unternehmen tätig ist. Kündigungen, die vor dem Stichtag ausgesprochen oder eingereicht werden, führen zum Verlust des Anspruchs auf die Bleibeprämie.

Oder:

Ein Anspruch auf die Bleibeprämie besteht ausschließlich, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter am festgelegten Stichtag, [Datum], ungekündigt und in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis steht. Eine Beendigung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Stichtag führt zum Erlöschen des Prämienanspruchs.

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