Rechte und Pflichten für FührungskräfteDatenschutz: Was Führungskräfte beachten und veranlassen müssen
- Wer von Datenschutzbestimmungen betroffen ist
- Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zum Datenschutz
- Grundlegende Rechte und Pflichten beim Datenschutz
- Was sind „personenbezogene Daten“?
- Was bedeutet „Verarbeitung von Daten“?
- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Wer muss die Maßnahmen zum Datenschutz umsetzen?
- Dokumentations- und Informationspflicht beachten
- Verarbeitung sensibler Daten
- Umgang mit Mitarbeiterdaten
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Mit Vorlage im Praxisteil
Wer von Datenschutzbestimmungen betroffen ist
Das Verarbeiten und Speichern von Daten ist ein selbstverständlicher Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch der Datenschutz. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich dafür, dass alle relevanten Datenschutzbestimmungen im Unternehmen beachtet und entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
Was die Geschäftsführung in Sachen Datenschutz nicht selbst leisten kann, muss sie an entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an betriebliche Datenschutzbeauftragte oder an externe Dienstleister delegieren.
Um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen, verpflichtet die Geschäftsleitung alle Mitarbeitenden dazu, die Bestimmungen einzuhalten. Das betrifft vor allem diejenigen, die mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten oder Kunden zu tun haben. Und das wiederum betrifft insbesondere die Führungskräfte im Unternehmen.