Qualitätsmanagement ISO 9001Die Umsetzungsabschnitte der ISO 9001 zum Betrieb (DO)
- Betriebliche Planung und Steuerung
- Probleme des Qualitätsmanagements im betrieblichen Alltag
- Vereinbarungen mit Kunden
- Anforderungen an Produkte und Leistungen
- Anforderungen an die Dokumentation von Absprachen mit Kunden
- Entwicklungsprozesse planen und steuern
- Anforderungen an den Entwicklungsprozess
- Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen klären und aufeinander abstimmen
- Verifizierung und Validierung der Anforderungen
- Erfolgsnachweise erbringen
- Änderungen dokumentieren
- Externe Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Anforderungen an überbetriebliche Prozesse festlegen
- Steuerung externer Akteure
- Prozesse und Abläufe in der betrieblichen Praxis sicherstellen
- Produktsicherheit und Produkthaftung
- Konformität auf Dauer sicherstellen
- Maßnahmen bei nichtkonformen Ergebnissen
- Fehler und Mängel
- 4 Vorlagen im Praxisteil
Betriebliche Planung und Steuerung
Abschnitt 7 „Unterstützung“ und Abschnitt 8 „Betrieb“ der DIN EN ISO 9001 lassen sich im PDCA-Zyklus dem „Do“ und damit dem wertschaffenden Prozess zuordnen. In diesem Beitrag geht es um Abschnitt 8 und den laufenden Betrieb des Qualitätsmanagements. Im Unterabschnitt 8.1 werden Planung und Steuerung festgelegt.
Infobox
8.1 Betriebliche Planung und Steuerung
„Die Organisation muss die Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen und zur Durchführung der in Abschnitt 6 bestimmte Maßnahmen planen, verwirklichen und steuern (siehe 4.4), indem sie:
a) Die Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen bestimmt;
b) Kriterien festlegt für:
- die Prozesse;
- die Annahme von Produkten und Dienstleistungen;
c) die Ressourcen bestimmt, die benötigt werden, um die Konformität mit den Produkt- und Dienstleistungsanforderungen zu erreichen;
d) die Steuerung der Prozesse in Übereinstimmung mit den Kriterien durchführt;
e) in erforderlichem Umfang dokumentierte Information bestimmt, aufrechterhält und aufbewahrt;
- sodass darauf vertraut werden kann, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt werden;
- um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit ihren Anforderungen nachzuweisen.
Das Ergebnis dieser Planungen muss für die Betriebsabläufe der Organisation geeignet sein.
Die Organisation muss geplante Änderungen überwachen sowie die Folgen unbeabsichtigter Änderungen beurteilen und, falls erforderlich, Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen zu vermindern.
Die Organisation muss sicherstellen, dass ausgegliederte Prozesse gesteuert werden. (siehe 8.4)“