Diskriminierungsverbot und AGGWie Sie Diskriminierungen im Arbeitsalltag vermeiden
- Diskriminierungsmerkmale nach dem AGG
- Schutzbereich des AGG
- Gilt das AGG auch bei Kündigungen?
- Verteilung der Beweislast bei Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Wie Sie Diskriminierungen im Arbeitsleben vermeiden
- Schutz vor Diskriminierung durch Kollegen
- Wann Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz gerechtfertigt ist
- 2 Vorlagen im Praxisteil
Diskriminierungsmerkmale nach dem AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nennt verschiedene Merkmale, die kein Grund für eine Ungleichbehandlung oder Benachteiligung im Arbeitsleben sein dürfen. Führungskräfte müssen im Arbeitsalltag also stets darauf achten, dass sie eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitenden (oder von Stellenbewerbern) nicht auf eines dieser Merkmale stützen.
Das AGG schützt vor ungerechtfertigten Benachteiligungen wegen:
- der Rasse
- der ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
Niemand darf im Berufsleben aufgrund eines dieser Merkmale benachteiligt werden. Bestimmungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, sind unwirksam.