Diskriminierungsverbot und AGGBetriebliches Prüfverfahren und Berichtspflicht gemäß Entgelttransparenzgesetz

  • Betriebliches Prüfverfahren – was heißt das?
  • Was ist laut Entgelttransparenzgesetz zu überprüfen?
  • Gründe für die Durchführung des Prüfverfahrens
  • Mitwirkung und Information der Beschäftigten
  • Wann besteht eine Berichtspflicht gemäß § 21 EntgTranspG?
  • Was muss der Bericht beinhalten?
  • Wie oft muss der Bericht erstellt werden?
  • Wo muss der Bericht veröffentlicht werden?
  • Mit Vorlage im Praxisteil

Betriebliches Prüfverfahren – was heißt das?

Das Entgelttransparenzgesetz fordert private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten zur Durchführung eines betrieblichen Prüfverfahrens auf.

Dabei müssen die betrieblichen Entgeltregelungen und deren Anwendung sowie die gezahlten Entgeltbestandteile regelmäßig auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots überprüft werden. Es soll herausgefunden werden, ob strukturelle Benachteiligungspotenziale vorhanden sind und ob tatsächlich ungerechtfertigte Entgeltbenachteiligungen vorliegen.

Was ist laut Entgelttransparenzgesetz zu überprüfen?

Im betrieblichen Prüfverfahren kann zum Beispiel geprüft werden:

  • Wird die Festlegung der Grundgehälter dem Entgeltgleichheitsgebot gerecht? Und: Beruht die Festlegung auf diskriminierungsfreien Kriterien?
  • Werden Leistungszulagen nach transparenten Kriterien gezahlt?
  • Bekommen Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit die gleiche Entlohnung?
  • Erfolgen Gehaltserhöhungen nach gerechten und transparenten Kriterien?

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