Berufliche Fortbildung und WeiterbildungFort- und Weiterbildung und die rechtlichen Rahmenbedingungen
- Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildung?
- Wer bezahlt die berufliche Weiterbildung?
- Darf der Arbeitgeber die Mitarbeiter zur Weiterbildung verpflichten?
- Muss das Thema Weiterbildung im Arbeitsvertrag geregelt sein?
- Ist Weiterbildung als Arbeitszeit anzurechnen?
- Sind Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit einer Weiterbildung zulässig?
- Steuerfreiheit von Weiterbildungen gemäß § 3 Nr. 19 EStG
- Mit Vorlage im Praxisteil
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildung?
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildung existiert nicht.
Jedoch gibt es in den einzelnen Bundesländern (außer in Bayern und Sachsen) spezielle Regelungen zum „Bildungsurlaub“ oder zur „Bildungsfreistellung“. Dabei wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Weiterbildung gewährt.
Üblicherweise können sich Arbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu 5 Tagen pro Kalenderjahr oder von bis zu 10 Tagen pro zwei Kalenderjahre weiterbilden.
Hintergrund
Bildungsurlaub nehmen
Der Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung und Arbeitnehmerweiterbildung genannt) ist – in Abgrenzung zum Erholungsurlaub – als die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zu verstehen.
- In Deutschland können Arbeitnehmer in 14 Bundesländern Bildungsurlaub beantragen. Die genauen Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Landesgesetzen.
- In Österreich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Bildungskarenz vereinbaren; jedoch besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts.
- In der Schweiz gibt es gesetzlich geregelt bezahlte Weiterbildung nur, wenn es sich um verpflichtende Seminare oder vom Arbeitgeber vorgeschriebene Seminare handelt. Zudem gibt es einzelne Branchenvereinbarungen mit Anspruch auf Bildungsurlaub.