Fachkräfte aus dem Ausland einstellenGeflüchtete einstellen: Was ist wichtig?
Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren, bietet Unternehmen nicht nur eine Chance, soziale Verantwortung zu übernehmen, sondern auch von einer vielfältigen Belegschaft zu profitieren. Doch viele Arbeitgeber stehen vor Unsicherheiten, wenn es darum geht, Geflüchtete einzustellen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind und wie Sie praktische Unterstützung erhalten können.
Wann ist die Beschäftigung Geflüchteter möglich?
Die Beschäftigung von Geflüchteten muss vorab von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Prüfen Sie daher den Aufenthaltsstatus, denn davon hängt ab, ob und in welchem Rahmen Sie Geflüchtete beschäftigen dürfen.
Status | Titel | Inhalt | Genehmigung notwendig? |
Anerkannte Flüchtlinge | Erlaubnis | Asylantrag bereits bewilligt. | Nein. |
Asylsuchende | Gestattung | Verfahren läuft. | Ja. |
Geduldete | Duldung | Asylantrag abgelehnt, Abschiebung ausgesetzt. | Ja. |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Hinweis
Ausnahme für bereits anerkannte Flüchtlinge
Anerkannte Flüchtlinge dürfen von Unternehmen sofort eingestellt werden. Sie gelten als gleichgestellt mit deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.