InventurInventurbericht schreiben
Wofür Sie einen Inventurbericht erstellen
Im Inventurbericht stellen Sie alle Ergebnisse Ihrer Inventur zusammen und bewerten diese. So kann sich die Geschäftsleitung eine Übersicht über die Bestände aus dem Anlage- und Umlaufvermögen verschaffen. Insbesondere kann sie daraus Maßnahmen ableiten, um die Bestandswerte zu sichern oder zu optimieren.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, einen Inventurbericht zu erstellen. Im Allgemeinen genügen Inventurlisten oder Inventarlisten. Deshalb sollten Sie klären, wofür Sie den Inventurbericht ergänzend erstellen und schreiben.
Stimmen Sie sich dazu mit der Geschäftsleitung und Ihren Vorgesetzten ab:
- Für wen erstellen Sie den Inventurbericht?
- Worüber will dieser Personenkreis informiert werden?
- Welche Handlungsempfehlungen können sich für diesen Personenkreis aus den Inventurergebnissen ergeben?
Neben der Geschäftsleitung kann der Inventurbericht auch externe Adressaten haben. Beispiel: Banken oder Investoren wollen erläutert bekommen, woraus genau sich das Anlage- und das Umlaufvermögen zusammensetzen, dessen Wert sie aus der Bilanz nur summarisch ablesen.
Auch bei der Unternehmensbewertung, beim Verkauf oder beim Zusammenschluss von Unternehmen kann ein Inventurbericht hilfreich sein für Entscheidungsgremien, um Bestandswerte besser beurteilen zu können.
Wurde in den vergangenen Jahren immer ein Inventurbericht erstellt, sollten Sie klären, ob dieser noch gebraucht wird und wer ihn nutzt. Gegebenenfalls erübrigt sich dann das Erstellen des Berichts.