KündigungWann Sie krankheitsbedingt kündigen können
- Unsicherheit und Mehrarbeit durch häufige Ausfälle bei Krankheit
- Mögliche Konstellationen für eine krankheitsbedingte Kündigung
- Hohe Anforderungen an Kündigung wegen Krankheit
- Kündigung muss Ultima Ratio sein
- Bei krankheitsbedingter Kündigung ist keine Abmahnung notwendig
- Was gilt für Kleinbetriebe?
- Mit Vorlage im Praxisteil
Unsicherheit und Mehrarbeit durch häufige Ausfälle bei Krankheit
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter monatelang ausfällt oder sehr oft kurzzeitig krankheitsbedingt fehlt, kann dies für das Unternehmen und für Kolleginnen und Kollegen zur Belastung werden: Betriebliche Abläufe müssen angepasst, die Arbeiten müssen im Team verteilt werden und möglicherweise muss eine Vertretungskraft eingestellt werden.
Noch dazu kommt die Unsicherheit, wie sich die Fehlzeiten in Zukunft entwickeln und ob der oder die Mitarbeiterin künftig überhaupt wieder in der Lage sein wird, den Anforderungen an seinen Arbeitsplatz gerecht zu werden. Manch ein Arbeitgeber zieht dann eine Kündigung in Erwägung.
Mögliche Konstellationen für eine krankheitsbedingte Kündigung
Eine Kündigung wegen Krankheit kommt in Betracht bei:
- einer Langzeiterkrankung
- häufigen Kurzerkrankungen
- dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
- krankheitsbedingter Leistungsminderung
Das bedeutet: Eine einzelne kurzzeitige und ordnungsgemäß attestierte Erkrankung ist kein Kündigungsgrund.