KündigungKündigung im Kleinbetrieb

  • Für wen gilt das Kündigungsschutzgesetz?
  • Was ist bei Kündigungen in Kleinbetrieben anders?
  • Was bedeutet Kleinbetrieb?
  • Gelten Filialen als eigenständige Betriebe?
  • Es kommt auf die „regelmäßige“ Mitarbeiterzahl an
  • Bestandsschutz für „Altbeschäftigte“
  • Wann eine Kündigung im Kleinbetrieb rechtswidrig ist
  • Kündigung darf nicht willkürlich erfolgen
  • Wann ist eine Kündigung „treuwidrig“?
  • Wann ist eine Kündigung „sittenwidrig“?
  • Kündigung darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
  • Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personen
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Für wen gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt werden. Wer daraus schlussfolgert, in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten könne man nach Lust und Laune Mitarbeiter entlassen, der liegt falsch.

Was ist bei Kündigungen in Kleinbetrieben anders?

Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen einer Kündigung im Kleinbetrieb und einer Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Die Unterschiede sind:

Im Kleinbetrieb braucht es keinen Kündigungsgrund

Arbeitgeber, für die das Kündigungsschutzgesetz gilt, brauchen einen speziellen Grund für die Kündigung; das sind personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe. Ein solcher Grund ist bei Kündigungen im Kleinbetrieb nicht notwendig.

Kündigung muss nicht sozial gerechtfertigt sein

Außerdem muss eine ordentliche Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz „sozial gerechtfertigt“ sein. Auch die Einhaltung dieses Kriteriums wird von Arbeitgebern in Kleinbetrieben nicht verlangt.

Trotzdem gibt es Einschränkungen zur Kündigung

Der Schutz vor einer Kündigung im Kleinbetrieb ist zwar bei Weitem nicht so ausgeprägt wie in Unternehmen, für die das Kündigungsschutzgesetz gilt. Doch auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes und unabhängig von der Betriebsgröße gibt es eine Reihe von Gesetzen, wodurch Kündigungen eingeschränkt werden.

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