LieferkettengesetzAnforderungen gemäß Lieferkettengesetz und notwendige Maßnahmen

  • Worum geht es beim Lieferkettengesetz?
  • Ab wann und für wen gilt das Gesetz?
  • Was wird im Lieferkettengesetz gefordert und geregelt?
  • Definition der „Lieferkette“
  • Sorgfaltspflichten der Unternehmen
  • Regelung zu Risikomanagement und Risikoanalyse
  • Was gilt laut Lieferkettengesetz hinsichtlich Beschwerdeverfahren?
  • Dokumentation und Berichterstattung über die Sorgfaltspflichten
  • Was müssen betroffene Unternehmen laut Lieferkettengesetz leisten?
  • Wann und wie muss auf Rechtsverstöße reagiert werden?
  • Behördliche Kontrolle und mögliche Sanktionen
  • 4 Vorlagen im Praxisteil

Worum geht es beim Lieferkettengesetz?

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: Lieferkettengesetz oder LkSG) legt Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, weitreichende Sorgfaltspflichten bei ihrer Zusammenarbeit mit Lieferanten auf. Ziel ist es, die Menschenrechtslage sowie den Arbeitsschutz und Umweltschutz entlang der Lieferkette zu verbessern.

Ab wann und für wen gilt das Gesetz?

Das Lieferkettengesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es galt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Seit dem 1.1.2024 gilt es für Unternehmen, die mindestens 1.000 Beschäftigte im Inland haben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Hauptniederlassung einer deutschen Firma oder um eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland handelt. Entscheidend ist die Anzahl der Beschäftigten in Deutschland.

Vorübergehend ins Ausland entsandte Mitarbeitende sind bei der Betriebsgröße mitzuzählen. Ebenso mitzuzählen sind Leiharbeitnehmer, sobald sie länger als sechs Monate im entleihenden Unternehmen tätig sind.

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