Arbeitsschutz beachten und umsetzenMit psychisch erkrankten Mitarbeitenden umgehen

  • Welche Pflichten haben Führungskräfte gegenüber psychisch Erkrankten?
  • Woran erkennt man psychische Störungen am Arbeitsplatz?
  • Wie sprechen Sie psychisch kranke Mitarbeitende an?
  • Beispiele: Erwartungen an psychisch kranke Mitarbeitende formulieren
  • Was tun, wenn sich das Verhalten des Mitarbeiters nicht ändert?
  • Verhaltensregeln besprechen und festlegen
  • Wie funktioniert Betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Störungen?
  • 4 Vorlagen im Praxisteil

Welche Pflichten haben Führungskräfte gegenüber psychisch Erkrankten?

Sie sind als Führungskraft kein Therapeut und auch kein Berater. Dennoch ist es wichtig, im Sinne Ihres Unternehmens auf Anzeichen einer psychischen Störung bei Mitarbeitenden zeitnah und angemessen zu reagieren.

Wenn die Vermutung besteht, dass jemand psychisch erkrankt ist, sprechen Sie die betroffene Person bei einem separat anberaumten Termin darauf an. Auf diese Weise helfen Sie der erkrankten Person, das eigene Verhalten zu reflektieren. Das ist förderlich für die Krankheitseinsicht. Nur wer erkennt, dass er krank ist, kann sich Hilfe suchen.

Nicht immer sind Verhaltens- oder Wesensänderungen auf eine psychische Störung zurückzuführen. Gerade neue Mitarbeitende können Sie oftmals nur unzureichend einschätzen. Tauschen Sie sich in diesem Fall vertraulich mit der Geschäftsleitung aus, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Folgendes sollten Sie bei einer psychischen Erkrankung eines Beschäftigten vorbereiten und veranlassen:

  • Unterstützung bei der Suche nach Hilfe: Führungskräfte sollten ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin psychische Gesundheitsprobleme hat. Sie sollte ihnen Informationen über Hilfsangebote und Programme zur Verfügung stellen.
  • Diskretion und Vertraulichkeit wahren: Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Informationen über die psychische Gesundheit eines Mitarbeiters vertraulich behandelt werden. Diese Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters weitergegeben werden; es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung dazu.
  • Arbeitsplatzanpassungen vornehmen: Wenn der Betroffene in Behandlung ist, sollten Führungskräfte dies unterstützen. Sie sollten bereit sein, angemessene Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen, um die Bedürfnisse psychisch erkrankter Mitarbeiter zu berücksichtigen. Dies kann Änderungen in den Arbeitszeiten, Aufgaben oder Arbeitsbedingungen umfassen.
  • Monitoring und Nachsorge betreiben: Führungskräfte sollten den Fortschritt und das Wohlbefinden psychisch erkrankter Mitarbeiter im Auge behalten und regelmäßige Gespräche führen, um sicherzustellen, dass die gebotene Unterstützung wirksam ist.
  • Gleichbehandlung sicherstellen: Psychisch erkrankte Mitarbeiter sollten genauso behandelt werden wie andere Mitarbeiter und dürfen keine Diskriminierung oder Benachteiligung erleiden, aber auch keine Bevorzugung bekommen.

Setzen Sie sich mit dem Thema psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz ernsthaft auseinander, um Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen zu können.

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