Nachweisgesetz erfüllenNachweisgesetz – Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Was steht im Nachweisgesetz?
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass neben dem schriftlichen auch ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden kann. Ein häufiges Problem für Arbeitnehmer: Kommt es zu einem Rechtsstreit, steht die Aussage des Arbeitgebers gegen die des Arbeitnehmers. Das sogenannte Nachweisgesetz soll dieses Problem lösen.
Im Nachweisgesetz ist geregelt:
- Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mit mündlichem Arbeitsvertrag ein schriftliches, unterschriebenes Dokument aushändigen. In diesem Dokument werden die Arbeitsbedingungen festgehalten, wie Arbeitszeiten, Lohn usw.
- Das Dokument kann auch in Textform erstellt und dem Arbeitnehmer elektronisch übermittelt werden. Dieser muss das elektronische Dokument empfangen, speichern und ausdrucken können, und er muss den Empfang bestätigen.
- Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und (unter bestimmten Voraussetzungen) Praktikantinnen und Praktikanten. Arbeiten Aushilfen kürzer als einen Monat lang im Unternehmen, sind Arbeitgeber von dieser Pflicht ausgenommen.
- Ergeben sich Änderungen im Arbeitsverhältnis, werden diese zeitnah dokumentiert. Sie sind spätestens an dem Tag schriftlich aufzunehmen, an dem sie zum ersten Mal gelten.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. August 2022 begonnen hat, müssen Arbeitgeber den Nachweis nur dann aushändigen, wenn der Arbeitnehmer es explizit fordert. Bei allen anderen darf der Arbeitgeber nicht erst auf die Aufforderung warten, sondern muss den Nachweis sofort – eigeninitiativ – vorlegen.
Müssen alle Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz handeln?
Ja. Am 1. August 2022 wurde eine Neufassung des Nachweisgesetzes veröffentlicht. Diese besagt: Wenn Unternehmen gegen die Vorgaben im Nachweisgesetz verstoßen, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Vor dieser Neufassung hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, etwas gegen Verstöße seitens des Arbeitgebers zu unternehmen.