Notfallplanung für UnternehmenOperative Prozesse für den Ausfall der Geschäftsleitung planen

Nach der Bestandsaufnahme und den wichtigsten Regelungen für den Notfall im Unternehmen wird in den folgenden Schritten geplant, was im Notfall im Einzelnen ablaufen sollte. Entscheidend ist zunächst, dass der Betrieb weiterläuft. Dazu müssen die betroffenen Personen wissen, was Sie als Erstes zu tun haben, wenn die Geschäftsleitung ausfällt.

Der Betrieb muss im Notfall weiterlaufen

Krisen können äußerst vielgestaltig sein. Sie können die Beziehungen mit der Umwelt, mit Lieferanten oder Kunden, mit Behörden und anderen Organisationen oder einfach mit der Nachbarschaft betreffen. Sie können Teile des Unternehmens, aber genauso das Unternehmen als Ganzes betreffen.

Dennoch werden in aller Regel viele Unternehmensprozesse auch in der Krise und im Notfall wie gewohnt weiterlaufen. Und gerade der hier behandelte Fall – der Ausfall der Geschäftsführung – sollte und darf den normalen Unternehmensalltag nicht beeinträchtigen. Was ist für das Tagesgeschäft zu tun?

Wer führt die operativen Prozesse ad hoc weiter?

Tag X plus 1 wird keine Auswirkungen auf die operativen Prozesse haben. Aber ist das wirklich so? Sie müssen sich vergegenwärtigen, auf welche operativen Prozesse und Tagesgeschäfte die Geschäftsführung sich Einfluss vorbehalten hat.

Kurzfristige Entscheidungen im Einkauf und im Export

So kann es Regel sein, dass Lieferantenverträge über ein Volumen von beispielsweise 100.000 EUR und Investitionsverträge mit einem Volumen über 20.000 EUR nur vorbehaltlich der Zustimmung von Chefin oder Chef abgeschlossen werden dürfen. Und vielleicht ist eine solche Entscheidung gerade anhängig.

Auch für die Belieferung von ausländischen Kunden ist angesichts der immer wieder veränderten Ausfuhrregelungen der Bundesregierung eine Zustimmungspflicht der Geschäftsleitung notwendig. In solchen Fällen kann es auf jeden einzelnen Tag ankommen.

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