Auszubildende und Praktikanten betreuen und führenWas Unternehmen bei einem Praktikum beachten müssen

  • Ziele eines Praktikums
  • Was gilt für die Beschäftigung von Praktikanten?
  • Arbeitszeit für Praktikanten
  • Vergütung im Praktikum und Mindestlohn
  • Weitere Regelungen für Schüler und Studierende im Praktikum
  • Praxisteil

Ziele eines Praktikums

Ein Praktikum ermöglicht Einblicke in den Arbeitsalltag, gibt Orientierung auf dem Arbeitsmarkt und stellt Kontakte her. Praktikanten lernen ihre Stärken und Schwächen besser einschätzen und erwerben neue Fähigkeiten. Damit entwickeln sie ihr persönliches Berufsprofil. Es gibt verschiedene Arten von Praktika:

  • Schnupperpraktikum während der Schulzeit (zum Beispiel BOGY)
  • freiwilliges Praktikum, das vom Betrieb angeboten wird, um den Berufseinstieg zu erleichtern
  • Pflichtpraktikum wie Praxissemester im Studium oder Anerkennungspraktikum

Was gilt für die Beschäftigung von Praktikanten?

Der Begriff „Praktikant“ ist in § 22 Mindestlohngesetz näher definiert. Dort heißt es: „Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses:

  • für eine begrenzte Dauer
  • zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
  • einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit
  • zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht,
  • ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder
  • um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.“

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