Shared Service CenterLeistungen und Preise zur Kostenverrechnung mit dem Shared Service Center

Das Shared Service Center erbringt wie ein eigenständiges Unternehmen für seine Kunden eine Dienstleistung. Diese muss auch bezahlt werden. Deshalb braucht es für das Shared Service Center eine Leistungsbeschreibung, zum Beispiel als Service Level Agreement, und einen Verrechnungspreis.

Leistungsangebot des Shared Service Centers festlegen

Die Geschäftseinheiten, Business-Units, Fachbereiche oder einzelne Abteilungen eines Unternehmens sind die Leistungsempfänger für ein Shared Service Center. Die Aufgaben, Funktionen und Prozesse des Shared Service Centers müssen auf diese Leistungsempfänger ausgerichtet werden und diese gewissermaßen als Kunden betrachten.

Da es sich um interne und langfristige Kunden und eine intensive Beziehung handelt, sollte die Zusammenarbeit auf zwei Ebenen organisiert werden: auf der Management-Ebene und auf der operativen Ebene.

Leistungen des Shared Service Centers auf der Management-Ebene festlegen

Auf der Management-Ebene wird die langfristige Zusammenarbeit zwischen einem Shared Service Center und den Fachbereichen geplant. Das betrifft folgende Aspekte:

  • Es werden die einzelnen Leistungen definiert, die das Shared Service Center aus Sicht der Fachbereiche (Kunden) erbringen soll.
  • Es werden gemeinsame Regeln der Zusammenarbeit und der Entscheidungsfindung festgelegt, die dabei wichtig sein können.
  • Die einzelnen Leistungspunkte, Serviceangebote, Qualität, Menge und Zeit werden genau beschrieben und benannt.
  • Sie können als sogenannte Service-Level-Agreements definiert werden.

Das Leistungsangebot muss so definiert werden, dass es sich mit einem Preis auszeichnen lässt, den das Shared Service Center seinen internen Kunden in Rechnung stellt. Dieser Preis für die Shared-Service-Leistung wird innerhalb des Unternehmens verrechnet.

Idealerweise erfolgt die Verrechnung leistungsabhängig auf der Basis von Prozesskosten. Das Shared Service Center kann dann wie ein Profit-Center geführt werden.

Eine solche Verrechnung kann es beispielsweise für Gehaltsabrechnungen geben. Dann bemisst sich die Verrechnung an einem Preis pro Mitarbeiter des Leistungsempfängers. Andere Leistungen können nach Zeitaufwand verrechnet werden, zum Beispiel eine Beratungsleistung.

Außerdem gibt es Leistungen, die nicht einzeln verrechnet werden können wie zum Beispiel Hausmeister im Gebäude-Service. Er ist zunächst einfach da und kümmert sich um den Zustand im Gebäude; er wird aber nicht speziell vom Leistungsempfänger beauftragt. Deshalb müssen in solchen Fällen andere Umlageschlüssel gefunden werden, zum Beispiel die Bürofläche eines Fachbereichs.

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