Preise kalkulierenAngebotspreis für Dienstleistungen kalkulieren
- Die Rolle des Personalkostenanteils bei der Preiskalkulation
- Arbeitsvertrag und Gehaltsvereinbarung als Grundlage der Personalkosten
- Sozialabgaben bei der Preiskalkulation beachten
- Sonstige Personalkosten oder Nebenkosten für den Personaleinsatz
- Direkte Personalkosten berechnen
- Gemeinkosten des Unternehmens verrechnen
- Ausfallzeiten oder Fehlzeiten berücksichtigen
- Weitere Positionen im Dienstleistungsangebot
- Materialkosten für das Angebot berechnen
- Betriebsmittelkosten kalkulieren
- Fahrtkosten und Übernachtungskosten
- Angebotskalkulation
- 3 Vorlagen im Praxisteil
Die Rolle des Personalkostenanteils bei der Preiskalkulation
Die Angebote von vielen Dienstleistungsunternehmen beinhalten vor allem Personalleistungen. Die Dienstleistung oder der Service kann nur erbracht werden, wenn das Unternehmen seine dafür kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt. Beispiele sind:
- Gebäudereinigung
- Beratung
- Softwareentwicklung
- Weiterbildung und Training
- Handwerkerleistung wie Malerarbeiten oder Installationen
Unternehmen mit solchen Angeboten müssen deshalb die Personalkosten genau kennen. Sie müssen den Angebotspreis auf der Grundlage eines Personalstundensatzes berechnen, der alle Personalkosten und weitere Kosten des Betriebs abdeckt.
Wie bestimmen Sie diesen Personalstundensatz? Und wie ergibt sich daraus der Angebotspreis?
Arbeitsvertrag und Gehaltsvereinbarung als Grundlage der Personalkosten
Die Personalkosten ergeben sich im ersten Schritt aus dem Bruttolohn oder Gehalt, das Sie mit der jeweiligen Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gemäß Arbeitsvertrag vereinbart haben. Dort sind Leistungen und Gegenleistungen benannt, die für die Personalkosten maßgeblich sind:
- Arbeitszeit pro Woche
- Bruttolohn oder Gehalt pro Monat; bei Aushilfskräften oft der Stundenlohn
- Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
- Bonus, Prämien und sonstige Geldzuwendungen
- Urlaubstage pro Jahr
Aus Gehalt und sonstigen Zahlungen an den Arbeitnehmer und den dafür geleisteten Arbeitsstunden ergibt sich der (Brutto-)Stundenlohn.