ZielvereinbarungenRechtliche Grundlagen für Zielvereinbarungen
Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt unter anderem die Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Die Einführung und Abschaffung eines Systems zu Zielvereinbarungen mit Beschäftigten ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und als solche mitbestimmungsfrei. Allerdings hat der Betriebsrat ein Auskunftsrecht, wenn es um Zielvereinbarungen geht.
Das Bundesarbeitsgericht hat im Mai 2003 in einem Fall entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitnehmer erfahren darf:
- Inhalte der vereinbarten Ziele
- tatsächlicher Grad der Zielerreichung
- Umfang der auf die Zielerreichung angerechneten Ausfalltage
Tarifvereinbarung und Betriebsvereinbarung
Manche Branchen haben das Vorgehen rund um Zielvereinbarungen in Tarifvereinbarungen geregelt. Falls es eine solche Vereinbarung für Ihre Branche gibt, sollte sich Ihr Unternehmen an diese Vereinbarung halten, wenn es Mitglied im entsprechenden Verband ist. Wenn nicht, bieten solche Tarifvereinbarungen ein Muster, um eigene Regeln für Ihr Unternehmen zu finden.
Zudem ist es ratsam, vor der Einführung von Regeln zur Zielvereinbarung eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Ansonsten drohen Konflikte, Missstimmung in der Belegschaft, aufreibende, langwierige Diskussionen zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden sowie Demotivation im Team.