ScheinselbstständigkeitWie Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden

Durch die Vermeidung von Scheinselbstständigkeit schützen Sie Ihr Unternehmen vor Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und rechtlichen Konsequenzen. Ein wesentlicher Schritt hierbei ist, sicherzustellen, dass ein Auftragnehmer nicht ausschließlich für Ihr Unternehmen tätig ist. Welche weiteren Kriterien spielen eine Rolle, und mit welchen Maßnahmen minimieren Sie Risiko einer Scheinselbstständigkeit?

Wie vermeiden Sie eine Scheinselbstständigkeit?

Sie und der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin sollten die rechtlichen Kriterien und Unterschiede zwischen selbstständigen Auftragnehmern und angestellten Mitarbeitenden genau verstehen und beachten.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger geführt wird, die Arbeitsbedingungen jedoch eher denen eines Angestellten entsprechen. Stellen Sie sicher, dass diese Situation in Ihrem Unternehmen vermieden wird, damit das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger und der Gesetzgeber keine Scheinselbstständigkeit vermuten.

Durch die folgenden Maßnahmen können Sie als Arbeitgeber das Risiko für eine tatsächlich vorliegende oder vermeintliche Scheinselbstständigkeit vermeiden:

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