KündigungWie Sie bei Schlechtleistung kündigen können

  • Kann man wegen schlechter Leistung kündigen?
  • Welche Leistung Arbeitnehmer schulden
  • Was für ein Zeitraum ist für die Bewertung der Leistung entscheidend?
  • Was müssen Arbeitgeber nachweisen?
  • Leistungsdefizite dokumentieren und Vergleichsgruppe bilden
  • Beispiel aus der Praxis: Unwirksame Kündigung wegen fehlender Vergleichsgruppe
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Vorher abmahnen!
  • Was bei der Abmahnung zu beachten ist
  • Wann eine personenbedingte Kündigung infrage kommt
  • Was gilt für Kleinunternehmen?
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Kann man wegen schlechter Leistung kündigen?

Einem sogenannten Low Performer zu kündigen, ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind die Hürden für Unternehmen, die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, also regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen, hoch. Deshalb muss eine solche Kündigung gut vorbereitet sein, um rechtssicher und in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren erfolgversprechend zu sein.

Insbesondere müssen Arbeitgeber die Minderleistung konkret nachweisen können, oft kein leichtes Unterfangen. Denn es muss klar sein, was der betroffene Mitarbeiter leistet – und was er leisten sollte.

Welche Leistung Arbeitnehmer schulden

Einen bestimmten Arbeitserfolg schulden Mitarbeitende nicht. Wie aus der Rechtsprechung hervorgeht, genügt es, wenn sie so gut arbeiten, wie sie können. Daraus folgt: Arbeitgeber müssen gewisse Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Beschäftigten akzeptieren. Erst wenn jemand über einen längeren Zeitraum deutlich unter dem durchschnittlichen Leistungsniveau vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen liegt, kommt eine Kündigung wegen Minderleistung überhaupt infrage.

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