Kritische PersonalgesprächeAnlässe und gesetzliche Regelungen für schwierige Personalgespräche
- Warum manche Personalgespräche schwierig oder kritisch sind
- Anlässe für schwierige Gespräche mit Mitarbeitenden
- Ziele des Personalgesprächs
- Voraussetzungen für schwierige Personalgespräche
- Gesetzliche Grundlagen im Betriebsverfassungsgesetz
- Was bei kritischen Personalgesprächen rechtlich zu beachten ist
- Protokoll über das Personalgespräch – ja oder nein?
- Mit Vorlage im Praxisteil
Warum manche Personalgespräche schwierig oder kritisch sind
Bei einem schwierigen oder kritischen Personalgespräch ist die Situation für Führungskraft und Mitarbeiter unangenehm. Mit dem Thema des Mitarbeitergesprächs sind starke Emotionen verbunden, die Reaktion des Mitarbeiters ist für die betroffene Führungskraft unkalkulierbar. Manchmal geht es dabei auch um ein Tabuthema, das besprochen werden muss.
Das sind dann die Gespräche, die – wenn es eben sein muss – „durchgezogen werden“, statt sich ausreichend auf das Thema und die jeweilige Situation vorzubereiten. Oft werden solche Gespräche auch lange vor sich hergeschoben.
Dennoch sind Personalverantwortliche früher oder später in der Situation, dass sie mit ihrem betroffenen Mitarbeiter ein kritisches Gespräch führen müssen. Sie müssen eine Vertragsänderung oder gar Kündigung mitteilen oder einen Mitarbeiter auf sensible Themen wie Mobbing, Diebstahl oder Suchtprobleme ansprechen.
Anlässe für schwierige Gespräche mit Mitarbeitenden
Als schwierig werden wahrscheinlich die meisten Führungskräfte das Gespräch bei folgenden Anlässen empfinden:
- Kündigungsgespräch oder Erklärung einer Abmahnung
- keine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags, keine Übernahme nach der Probezeit oder nach Abschluss der Ausbildung
- Kritik- und Feedbackgespräch bei Minderleistung, Fehlleistung oder negativen Verhaltensweisen des Mitarbeiters
- Vertragsänderungen bezüglich Arbeitsort, Vergütung oder Tätigkeit
- betriebsbedingte Veränderungen, Einführung von Kurzarbeit, Fusion, Auslagerung oder Zusammenschluss, neuer Vorgesetzter
- Aufhebung einer erteilten Urlaubsgenehmigung
- Nachfassen, wenn eine Anweisung nicht befolgt oder eine Aufgabe nicht erledigt wurde
- Fehlzeiten- und Rückkehrgespräch nach Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder häufiger Abwesenheit
- Konflikte mit Teammitgliedern oder schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten
- Verdacht auf Diebstahl, Gewalteinsatz (zum Beispiel in der Pflege), Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Suchtprobleme oder psychische Belastungen des Mitarbeiters
- Tod einer nahestehenden Person des Mitarbeiters
- Gesprächswunsch seitens des Mitarbeiters: Arbeitsorganisation, Gehaltserhöhung, Beförderung, Urlaub oder Freistellung