KündigungSozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

  • Was bedeutet Sozialauswahl?
  • Wann kommt es zur Sozialauswahl?
  • Welche Kriterien sind wichtig?
  • Die Kriterien im Detail
  • Gibt es Ausnahmen von der Sozialauswahl?
  • Beispiel aus der Praxis
  • Wie setzen Unternehmen die Sozialauswahl um?
  • Wie funktioniert das Punktesystem?
  • Häufige Fehler bei der Sozialauswahl
  • Welche Bedeutung haben Sozialpläne?
  • Wie werden Sozialpläne gestaltet?
  • Sozialauswahl in besonderen Krisensituationen
  • 2 Vorlagen im Praxisteil

Was bedeutet Sozialauswahl?

Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht und spielt eine wichtige Rolle bei betriebsbedingten Kündigungen.

Wenn ein Arbeitgeber aufgrund von wirtschaftlichen Gründen Stellen abbauen muss, darf er nicht willkürlich entscheiden, welche Mitarbeitende gekündigt werden. Stattdessen ist er verpflichtet, im Rahmen der Sozialauswahl diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuwählen, die sozial am wenigsten schutzwürdig sind.

Das Ziel der Sozialauswahl ist es, sozial schwächere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und zu verhindern, dass sie ungerechtfertigt benachteiligt werden.

Wann kommt es zur Sozialauswahl?

Die Sozialauswahl greift immer dann, wenn eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt. Gründe hierfür können sein:

  • wirtschaftliche Schwierigkeiten,
  • die Schließung von Betriebsabteilungen oder
  • eine Umstrukturierung des Unternehmens.

Die Sozialauswahl ist nur dann notwendig, wenn vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorhanden sind, also wenn mehrere Mitarbeitende ähnliche Positionen oder Funktionen innehaben.

Davon betroffen sind alle Betriebe, für die das Kündigungsschutzgesetz gilt, die also in der Regel mehr als 10 Beschäftigte haben.

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