Teilzeitarbeit nach dem TzBfG regelnRechtliche Rahmenbedingungen der Teilzeitarbeit nach dem TzBfG
- In welchem Gesetz wird die Teilzeitarbeit geregelt?
- Wer gilt als teilzeitbeschäftigt?
- Wann arbeiten Teilzeitkräfte?
- Wer hat Anspruch auf Teilzeit?
- Haben Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte?
- Welche Vorteile und Nachteile entstehen für Unternehmen durch Teilzeitarbeit?
- 5 Vorlagen im Praxisteil
In welchem Gesetz wird die Teilzeitarbeit geregelt?
In Deutschland sind die Bedingungen und Möglichkeiten für Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
Die Politik will die Teilzeitarbeit fördern und Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten vermeiden. Alle Berufsgruppen sind dabei eingeschlossen. Auch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte sollen die Möglichkeit haben, in Teilzeit zu arbeiten.
Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht soll das TzBfG dazu beitragen, die Beschäftigung zu sichern und aufzubauen, also Beschäftigungspotenziale zu nutzen. Daneben gibt es familienpolitische und gleichstellungspolitische Ziele wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Außerdem sollen so unterschiedliche Lebensentwürfe besser berücksichtigt werden.
Rechtliche Grundlage in Österreich und Schweiz
In Österreich ist die Teilzeitarbeit in § 19d des Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt. In der Schweiz sind die rechtlichen Grundlagen für Vollzeitarbeitsverhältnisse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit anwendbar; entsprechende Regelungen finden sich im Obligationenrecht (Artikel 319).