ÜberstundenÜberstunden – Was Sie arbeitsrechtlich beachten müssen
- Arbeitszeit, Überstunden und ihre gesetzlichen Grenzen
- Wann dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen?
- Wer keine Überstunden machen darf
- Wer darf Überstunden anordnen?
- Überstunden vergüten oder durch Freizeit ausgleichen
- Vertragliche Ausgleichsregelung bei Überstunden
- Gesetzlicher Vergütungsanspruch
- Wenn Überstunden nicht angeordnet, aber geduldet werden
- Umfang der Überstunden: Wer muss was beweisen?
- Gesetzliche Nachweispflichten beachten
- 4 Vorlagen im Praxisteil
Arbeitszeit, Überstunden und ihre gesetzlichen Grenzen
Unter Überstunden versteht man die Arbeitszeit, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus geleistet wird.
Höchstgrenzen bezüglich der Arbeitszeit legt das Arbeitszeitgesetz fest: Demnach dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich maximal acht Stunden pro Werktag und maximal 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Arbeitszeit kann aber auf bis zu zehn Stunden pro Werktag verlängert werden, wenn innerhalb eines halben Jahres ein entsprechender Ausgleich stattfindet.
Die Bestimmungen zur Arbeitszeit sind im Beitrag Wichtige gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit erläutert.
Überstunden auf Arbeitszeitkonto
In vielen Unternehmen werden Arbeitszeitkonten geführt, auf denen Plus- oder Minusstunden gesammelt werden. Gängige Modelle sind Gleitzeit-, Jahresarbeitszeit- oder Lebensarbeitszeitkonten.
Wie viele Überstunden auf einem solchen Konto angehäuft werden dürfen, kann arbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Damit sich nicht uferlos Überstunden ansammeln, ist zu empfehlen, eine Höchstgrenze für Plus- und Minusstunden sowie einen Zeitraum für den Stundenausgleich festzulegen.
Zu beachten ist: Auch in den Fällen, in denen ein Arbeitszeitkonto geführt wird, sind die gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeiten einzuhalten.