Urlaubsplanung im BetriebUrlaub und Arbeitsrecht – was Sie wissen sollten

Die Urlaubsplanung im Betrieb ist ein heikles Thema. Zum Urlaubsanspruch, zu dessen Festlegung und Berechnung sowie zur Übertragung und zum Verfall von Urlaub gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die Sie kennen sollten. So lassen sich Missverständnisse und Konflikte vermeiden.

Wie viele Urlaubstage muss es geben?

„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“, schreibt § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) vor. Der jährliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG), wobei Werktage in diesem Sinne alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind.

Das Gesetz, dessen Ursprungsfassung im Jahr 1963 in Kraft getreten ist, geht noch von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus (Montag bis Samstag). Umgerechnet beträgt der Mindesturlaub also 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Freitag) beträgt der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage, was ebenfalls 4 Wochen entspricht.

Merke

Arbeits- und Tarifverträge regeln Anzahl Urlaubstage

In der Regel sieht der individuelle Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag einen höheren als den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub vor. Die arbeits- oder tarifvertragliche Regelung hat dann Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.

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