Urlaubsplanung im BetriebUrlaub und Arbeitsrecht – was Sie wissen sollten
Wie viele Urlaubstage muss es geben?
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“, schreibt § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) vor. Der jährliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG), wobei Werktage in diesem Sinne alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind.
Das Gesetz, dessen Ursprungsfassung im Jahr 1963 in Kraft getreten ist, geht noch von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus (Montag bis Samstag). Umgerechnet beträgt der Mindesturlaub also 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche (Montag bis Freitag) beträgt der Mindesturlaubsanspruch 20 Arbeitstage, was ebenfalls 4 Wochen entspricht.
Arbeits- und Tarifverträge regeln Anzahl Urlaubstage
In der Regel sieht der individuelle Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag einen höheren als den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub vor. Die arbeits- oder tarifvertragliche Regelung hat dann Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.